12. August 2021 / Aktuell

Ab Freitag gilt wieder die „3G“–Regel im Verler Freibad

Inzidenzstufe 2 im Kreis Gütersloh

Aufgrund der Inzidenzstufe 2 im Kreis Gütersloh ergeben sich ab Freitag, 13. August, erneut Einlassbeschränkungen im Verler Freibad.

Voraussetzung für den Besuch des Freibads ist laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ ist eine vollständige Impfung oder die Genesung von einer Corona-Infektion nachzuweisen. Es kann die Luca-App genutzt werden.

(Pressemitteilung der Stadt Verl)

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