Aufgrund der Inzidenzstufe 2 im Kreis Gütersloh ergeben sich ab Freitag, 13. August, erneut Einlassbeschränkungen im Verler Freibad.
Voraussetzung für den Besuch des Freibads ist laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ ist eine vollständige Impfung oder die Genesung von einer Corona-Infektion nachzuweisen. Es kann die Luca-App genutzt werden.
(Pressemitteilung der Stadt Verl)