19. Februar 2021 / Aktueller Hinweis

Gartenabfälle gehören nicht in die Natur

Gartenabfallannahme jeden Freitag geöffnet

Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer müssen ihre Gartenabfälle fachgerecht entsorgen
von VS

Der Februar ist der letzte Monat, in dem Bäume, Hecken und Sträucher geschnitten und gerodet werden dürfen, bevor am 1. März die Vogelschutzzeit beginnt. Dann sind bis zum 30. September nur noch schonende Pflegeschnitte erlaubt. Viele Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer sind deshalb schon fleißig mit der Hecken- oder Strauchschere am Werk. Leider wird dabei nicht immer auf die fachgerechte Entsorgung geachtet. So landen Gartenabfälle immer wieder im Wald, an Weg- und Feldrändern oder Gewässerböschungen. Diese Art der Entsorgung ist jedoch illegal, und das aus gutem Grund: Grünschnitt, Gras und Laub gelten als Abfall und dürfen nicht in die Natur gekippt werden. Es drohen sogar hohe Bußgelder.

Die Entsorgung von Gartenabfällen in Wald und Flur gleicht einer Überdüngung des Bodens. Der Boden unter den Abfällen erstickt wegen Sauerstoffmangel, was zum Verschwinden der typischen heimischen Pflanzenarten sorgt. Während der Verrottung des Gartenschnitts wird unter anderem Stickstoff freigesetzt, der das Wachstum stickstoffliebender Pflanzen begünstigt. Auch fremde Arten können sich so ausbreiten.

Die Stadt Verl weist deshalb noch einmal auf die Gartenabfallannahme an der Marienstraße hin, die jeden Freitag von 14 bis 19 Uhr geöffnet ist. Hier kann Strauchschnitt bis zur Menge eines Pkw- Anhängers kostenlos abgegeben werden. Nur für größere Mengen sowie die Abgabe von Rasenschnitt und Laub wird eine Gebühr erhoben.

(Pressemitteilung der Stadt Verl)

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