7. Februar 2022 / Aktueller Hinweis

Heizkostenzuschuss: Wer hat Anspruch?

Der Zuschuss soll im Sommer kommen

Angesichts der kräftig gestiegenen Preise für Gas und Öl zögern gerade viele Menschen, die Heizung hochzudrehen. Denn im Sommer drohen sonst kräftige Nachzahlungen. Die Bundesregierung hat jetzt beschlossen, zumindest Geringverdienerinnen und -verdienern einen einmaligen Zuschuss zu zahlen.

Der Zuschuss soll im Sommer kommen, wenn die Betriebskostenabrechnungen und damit auch Nachzahlungen für Heizöl und Gas für die aktuelle Heizperiode fällig sind. Profitieren sollen vor allem die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld, also Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Ampel-Regierung will aber auch Studenten mit Bafög, Empfänger von Aufstiegs-Bafög und Auszubildende unterstützen, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen.

Wichtig: Bei den Wohngeld-Empfängern ist Voraussetzung, dass sie die Sozialleistung in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang bezogen haben oder beziehen. Wer in diesem Zeitraum keinen Wohngeldantrag gestellt hat und somit nicht mindestens einen Monat Wohngeld erhalten hat, hat leider keinen Anspruch.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt davon ab, mit wie vielen Personen man zusammenwohnt – denn es wird angenommen, dass in einer kleinen Single-Wohnung weniger geheizt werden muss als bei einer Familie. Wer alleine wohnt und Wohngeld bezieht, soll einmalig 135 Euro bekommen, ein Zwei-Personen-Haushalt 175 Euro. Für jede zusätzliche Person im Haushalt gibt es weitere 35 Euro. Für Studentinnen, Studenten und Azubis sind pauschal 115 Euro pro Person vorgesehen.

Quelle & Bild: Stadt Verl

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