4. Juni 2021 / Aktueller Hinweis

Keine Ersttermine mehr im Impfzentrum

Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni

Impfzentrum Kreis Gütersloh
Veröffentlicht am 4. Juni 2021 um 11:00 Uhr

Laut dem neuen Erlass des Landes NRW dürfen die Impfzentren vorerst keine Ersttermine mehr vergeben. Damit hat die vom Bund angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni keine Auswirkungen auf den Betrieb im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Hier dürfen ab sofort ausschließlich Zweittermine durchgeführt werden. Wer über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen noch ausstehenden Ersttermin im Impfzentrum gebucht hat und impfberechtigt ist, kann diesen natürlich wie geplant wahrnehmen. Neubuchungen sind allerdings aktuell weder über dieses Buchungssystem noch über die Impfhotline des Kreises möglich.

Laut dem Land NRW sollen Ersttermine künftig ausschließlich über die niedergelassenen Ärzte laufen. Auch pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben oder aktuell in eine Pflegeeinrichtung umziehen, können nicht mehr von den mobilen Impfteams des Impfzentrums Kreis Gütersloh besucht werden. Auch sie bekommen ihr Impfangebot vom Haus- oder Facharzt.

Bereits seit einigen Wochen sind die Termine im Impfzentrum knapp, freie Zeitfenster gibt es kaum. „Vor dem Hintergrund des Impfstoffmangels bekommt das Impfzentrum in den kommenden Wochen auch nur noch begrenzte Kontingente, die auf die bisher gebuchten Termine abgestimmt sind“, betont Franziska Pirk, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums Kreis Gütersloh.

Rund 2.000 Impfungen stehen pro Tag auf der Agenda des Impfzentrums des Kreises. „Um einen möglichst reibungslosen Ablauf durch die Impfstraßen zu gewährleisten und Wartezeiten zu verringern, kommen Sie wenn möglich bitte ohne Begleitperson“, appelliert Pirk an die impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Das gilt insbesondere für Eltern, die ihre Kinder mitbringen. Minderjährige haben nämlich keinen Zugang zum Gelände. Denn sollte es zu Komplikationen kommen, können die Mitarbeitenden im Impfzentrum die Betreuung der Kinder nicht übernehmen. Einzige Ausnahme: Jugendliche ab 16 Jahren, die einen Impftermin haben. Sie können ihren Termin nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahrnehmen, der sie durch die Impfstraße begleitet.

Quelle und Foto: Kreis Gütersloh

Meistgelesene Artikel

Übersicht über aktuelle Baustellen im Stadtgebiet
Stadt Verl

Wann, wo und wie lange? Hier finden Sie Informationen über aktuelle Verkehrsbaustellen im Stadtgebiet. So können Sie...

weiterlesen...
Nächster Hobbymarkt am 2. Mai
Stadt Verl

Am Samstag, 2. Mai, ist in Kaunitz von 6 bis 14 Uhr wieder Hobbymarkt. Besucherinnen und Besucher dürfen sich diesmal...

weiterlesen...
Verler Freibadsaison ist gestartet | Neue Regeln für mehr Sicherheit
Stadt Verl

Die Verler Freibad-Saison hat am 30. April begonnen. Alle Informationen zu Öffnungszeiten, Eintrittspreisen sowie...

weiterlesen...

Neueste Artikel

Wettlauf gegen die Zeit - Per Hand nach Vermissten gesucht
Aus aller Welt

Nach dem Hauseinsturz in Görlitz bleibt die Lage angespannt: Noch immer werden drei Menschen vermisst, während Gas austritt. Die Suche ist herausfordernd. Die Hoffnung ist da, aber schwindet.

weiterlesen...
Dänemark will Buckelwal doch obduzieren
Aus aller Welt

Zwei Wochen nach seinem Transport Richtung Nordsee wurde der als «Timmy» bekannte Buckelwal tot vor der dänischen Insel Anholt entdeckt. Der Kadaver soll nun wissenschaftlich untersucht werden.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

BLACK WEEKEND im Welcome Sun Rietberg
Aktueller Hinweis

Nur vom 28. bis 30.11.: Alle Sonnenbänke im Welcome Sun Sonnenstudio Rietberg für 6,99 €

weiterlesen...