Pflücken ausdrücklich erlaubt! Das gilt für alle Obstbäume der Stadt Verl auf öffentlichen Flächen und an Straßenrändern, so zum Beispiel an der Lindenstraße, Bornholter Straße, Brissestraße, am Köldingsweg und an der Glatzer Straße. „In jüngster Zeit haben uns immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, ob sie das Obst pflücken und das Fallobst aufsammeln dürfen“, sagt Bürgermeister Michael Esken und betont: „Damit die Früchte nicht ungenutzt am Baum verderben, begrüßen wir es sogar, wenn das reife Obst unserer ‚Stadtbäume‘ geerntet und gegessen wird. Deshalb geben wir Äpfel, Birnen und Co. gerne zum Abernten frei.“
Allerdings werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, einige Regeln zu beachten. So sollten sie bei Verwendung eines Obstpflückers darauf achten, den Baum nicht zu beschädigen und die Tiere und Kleinstlebewesen im Baum zu schonen. Nicht erlaubt ist es, Äste der Obstbäume abzuschneiden oder abzubrechen oder die Bäume zu schütteln. Die Bäume dürfen auch nicht beklettert werden. Die Ernte erfolgt immer auf eigene Gefahr, eine Haftung übernimmt die Stadt Verl nicht.