19. Februar 2020 / Allgemein

Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz

Gymnasiasten treffen Auschwitz-Überlebende

Gedenkstättenfahrt nach Auschwitz - Gymnasiasten treffen Auschwitz-Überlebende
 
75 Jahre nach der Befreiung des KZ-Auschwitz machten sich im Februar 24 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Verl auf den Weg zu einer fünftägigen Gedenkstättenfahrt nach Polen. Begleitet wurden sie von den beiden Geschichtslehrern Stefanie Blumenthal und Norbert Stuckenbrock sowie von Susanne Jasper vom Droste-Haus.
 
„Wir beginnen die Fahrt mit dem Besuch der Stadt Krakau und bereiten uns somit ganz bewusst auf den abschließenden Aufenthalt in Auschwitz vor“, erläutert Margret Lütkebohle, pädagogische Mitarbeiterin des Droste-Hauses, die die Fahrt im Vorfeld organisierte. In Krakau setzten sich die Jugendlichen sehr intensiv mit der Lebenssituation der Juden während des 2. Weltkrieges auseinander. In einer Stadtführung besuchten sie das alte, jüdische Viertel Kazimierz und erkundeten das ehemalige Krakauer Ghetto. Dort besuchte die Gruppe die ehemalige Adler-Apotheke, die einzige im Ghetto, die ein wichtiger, geheimer Treffpunkt für Juden wurde. Eine Führung im Museum der ehemaligen Schindler-Fabrik und der Besuch der bedeutenden Burg Wawel rundeten das Programm in Krakau ab.
In der KZ-Gedenkstätte Auschwitz (polnisch Oswiezem) wurden die Jugendlichen in einer knapp vierstündigen Führung mit den dort ausgeübten Gräueltaten und der Ermordung von über 1,1 Mio Menschen zwischen 1940 und 1945 konfrontiert.
 
Sehr berührend war dann das Gespräch und Treffen mit der Auschwitz-Überlebenden Stefania Wernik, die als Baby diesen Ort überlebte und die Erlebnisse ihrer Mutter berichtete. Sie gab den Jugendlichen den dringenden Appell auf dem Weg „niemals gleichgültig zu sein“. Mit Hilfe von Referaten und Rollenspielen setzten sich die Jugendlichen über Diskriminierung und Ausgrenzung in der Vergangenheit und Gegenwart auseinander. Die Verler Schüler wie auch das Leitungsteam waren sich einig, dass diese Zeit der deutschen Geschichte nicht in Vergessenheit geraten darf.

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