25. Februar 2019 / Allgemein

IT-Forensiker Karsten Zimmer informierte Unternehmen und Vereine zum Thema DSGVO

in Verl

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Er ist einer der renommiertesten IT-Forensiker Deutschlands. Polizei und Staatsanwaltschaften ziehen
ihn ebenso wie viele Unternehmen regelmäßig als Experten zu Rate, wenn es um die Aufklärung von
Cyber-Kriminalität oder den Schutz von Daten geht. Jetzt war Karsten Zimmer in Verl zu Gast, um auf
Einladung der Stadtverwaltung in einer Veranstaltung für Unternehmen und Vereine über die
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu informieren.
Der Wunsch, Informationen zur DSGVO zu erhalten, sei in den vergangenen Monaten immer wieder an
ihn herangetragen worden, sagte Bürgermeister Michael Esken. Denn obwohl bereits 2016 vom EUParlament
beschlossen und seit Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft, wirft die
Verordnung aus Brüssel offenbar für viele noch immer Fragen auf. Welche Angaben muss
beispielsweise die Datenschutzerklärung auf der Internetseite beinhalten? Braucht wirklich jedes
Unternehmen und jeder Verein einen Datenschutzbeauftragten? Muss die DSGVO immer vollständig
umgesetzt werden oder kann man einzelne Aspekte auch auf die leichte Schulter nehmen?
Karsten Zimmer kennt die DSGVO in- und auswendig. Mit einem Blick entlarvte er auf Beispiel-
Internetseiten Fallstricke und Fehler. So müsse etwa die Datenschutzerklärung stets auf das jeweilige
Unternehmen oder den jeweiligen Verein und das entsprechende Tätigkeitsspektrum angepasst werden.
Einfach aus anderen Datenschutzerklärungen abzuschreiben und daraus eine eigene zusammen zu
basteln, sei keine Lösung. „2019 wird das Jahr der Abmahnungen“, warnte der Experte.
Er legte den knapp 60 Zuhörerinnen und Zuhörern nahe, die DSGVO durchaus ernst zu nehmen.
Schließlich diene sie dem Schutz sensibler Daten. Aber er räumte auch mit Irrtümern auf: So müsse ein
Datenschutzbeauftragter nur dann bestellt werden, wenn in der Regel mehr als neun Personen ständig
mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt seien (also mehr als neun
Personen ständig am PC mit personenbezogenen Daten arbeiten). Das sei bei den wenigsten Vereinen
der Fall.

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