30. Juni 2020 / Allgemein

Neue Mietobergrenzen im Kreis Gütersloh zum 1. Juli

Jobcenter passt Mietrichtwerte an

Die Mietobergrenzen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe werden zum 1. Juli angepasst. Dabei wird es für viele Wohnungen unterschiedlicher Größe zu Steigerungen der Mietobergrenzen kommen. Absenkungen der Richtwerte wird es hingegen keine geben. Das ist das Ergebnis einer Eigentümerbefragung durch das Jobcenter des Kreises Gütersloh zusammen mit den Städten und Gemeinden. Zuletzt erfolgte zum Juli 2018 eine Anpassung der Mietobergrenzen.
 
So steigt beispielsweise in Borgholzhausen die Mietobergrenze für eine bis zu 110 Quadratmeter große Wohnung um 113 Euro auf nunmehr 732 Euro. In Gütersloh steigt die Mietobergrenze für eine bis zu 65 Quadratmeter große Wohnung um 51 Euro auf jetzt 497 Euro. Die Mietobergrenze legt fest, welchen Zuschuss Bezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe maximal für die Miete ihrer Wohnung vom Jobcenter des Kreises Gütersloh erhalten.
 
Die erforderliche Datenerhebung erfolgte zu Beginn dieses Jahres bereits zum zweiten Mal in einer gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden und des Kreises Gütersloh. Neben der Anpassung der Mietobergrenzen wurden die Daten für die Aktualisierung der qualifizierten Mietspiegel für die 13 Kommunen verwendet.
Zusammen mit den Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh wurden rund 41.000 Eigentümer von Wohnungen sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in Ein- und Zweifamilienhäusern angeschrieben. „Erfreulich war der für eine Massenbefragung in der Fläche sehr gute Rücklauf, es konnten Daten von mehr als 21.000 Mietwohnungen erhoben werden“, so Stefan Susat, Abteilungsleiter Materielle Hilfen des Jobcenters Kreis Gütersloh. „Dies entspricht einer Quote von zirka 22 Prozent des für die Untersuchung zugrunde gelegten geschätzten mietspiegelrelevanten Wohnungsbestandes.“ 
Das gemeinsame Vorgehen hatten Landrat Sven-Georg Adenauer sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im vergangenen Jahr abgestimmt. Die Federführung für die Erstellung der qualifizierten Mietspiegel lag in der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen des Kreises Gütersloh und die Koordination für die Anpassung der Mietobergrenzen übernahm die Abteilung Materielle Hilfen des Jobcenters in Abstimmung mit der Abteilung Soziales.
 
Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh nach einem Ausschreibungsverfahren das Institut ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH aus Hamburg beauftragt. Die Hamburger verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Mietwerterhebungen. Das Gutachten wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Neben den Bestandsmieten wurden auch die kalten Betriebskosten ausgewertet. Anschließend erfolgte noch ein Abgleich mit dem aktuellen Wohnungsangebot.

Meistgelesene Artikel

In den Herbstferien auf die Insel
Good Vibes

Mit dem Verler Droste-Haus

weiterlesen...
Landesweiter Probealarm am 9. März
Aktueller Hinweis

Am Donnerstag um 11 Uhr heulen beim landesweiten Probealarm wieder die Sirenen.

weiterlesen...
Was ist eine Flurkarte und wann benötige ich eine solche?
Partner News

Der Expertentipp der SKW Haus & Grund Immobilien GmbH

weiterlesen...

Neueste Artikel

Ein Leben an der Kette: Affen als Kokospflücker in Thailand
Aus aller Welt

Affen als Kokospflücker einzusetzen, hat in Thailand Tradition. Die klugen Tiere werden für die Aufgabe hart gedrillt und leben ständig angekettet. Eine Spurensuche auf Ko Samui.

weiterlesen...
«Wie ein Vulkan»: Waldbrand wütet nordöstlich von Bangkok
Aus aller Welt

Das Feuer nordöstlich von Thailands Hauptstadt ist außer Kontrolle geraten. Es wütet seit Dienstag in dem bewaldeten Gebiet. Was ist die Brandursache?

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Kitas: Info-Tag mit individuellen Terminen
Allgemein

Am 02. Oktober ist Informationstag

weiterlesen...
Saisonende und Hundeschwimmen
Allgemein

Ende der Verler Freibad-Saison

weiterlesen...