23. November 2019 / Allgemein

Neuerung auf dem Schmiedestrang

Fahrradstraße darf jetzt wieder von allen Autofahrern genutzt werden

Fahrradweg

Fahrradstraße darf jetzt wieder von allen Autofahrern genutzt werden

Neuerung auf dem Schmiedestrang: Seit der Abschnitt zwischen Mittelweg und Veilchenweg im Februar 2018 zur Fahrradstraße wurde, war Autoverkehr seither nur als Anliegerverkehr zugelassen. Das ist jetzt anders: Am Dienstag wurden die Zusatzzeichen „Anlieger frei“ an allen fünf Einmündungen gegen die Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“ ausgetauscht. Somit können ab sofort nicht mehr nur Anliegerinnen und Anlieger, sondern wieder alle Autofahrerinnen und Autofahrer die Fahrradstraße befahren. Dabei gilt allerdings eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Denn auf der Fahrradstraße hat weiterhin der Radverkehr Vorrang.

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