Mit dem Osterfest naht die Zeit der Osterfeuer. In der Stadt Verl ist das Abbrennen von Gemeinschaftsosterfeuern an den Osterfeiertagen grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. Die Anmeldung sollte spätestens bis Freitag, 16. März, im Fachbereich Sicherheit/Ordnung der Stadt Verl vorliegen. Sie kann schriftlich (auch per Fax: 961-257), telefonisch (Tel. 961-171) oder per EMail (thomas.danzi@verl.de) vorgenommen werden. Das Anmelde-Formular ist im Rathaus erhältlich und steht auf der städtischen Internetseite www.verl.de als PDF-Datei (unter „Aktuelles“) bereit.
Auch wenn sie eine beliebte Tradition sind: Osterfeuer stellen eine erhebliche Belästigung für Mensch und Natur dar. Für alle, die deshalb auf ein Osterfeuer verzichten möchten, bieten die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh verschiedene Möglichkeiten einer ökologischen Entsorgung von Ast- und Strauchwerk an (Grünannahme, Kompostwerk). Nähere Hinweise finden Interessierte im Umweltkalender der Stadt Verl
Osterfeuer anmelden
bis zum 16.März
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