7. April 2020 / Allgemein

Osterfeuer in diesem Jahr grundsätzlich nicht gestattet

Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld

Osterfeuer

Laut der Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus sind Veranstaltungen und Versammlungen bekanntlich momentan grundsätzlich untersagt. Die Stadt Verl weist deshalb noch einmal darauf hin, dass sich dies auch auf den beliebten Brauch der Osterfeuer bezieht und jegliche Osterfeuer in diesem Jahr verboten sind. Ein Verstoß kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Der Ordnungsdienst der Stadt Verl wird auch am Osterwochenende regelmäßige Kontrollen auf Einhaltung des Kontakt- und Ansammlungsverbotes durchführen.

Gartenabfälle können in Verl derzeit wie gewohnt freitags von 14 bis 19 Uhr sowie in diesem Monat zusätzlich auch an jedem Samstag von 8 bis 12 Uhr an der Gartenabfallannahmestelle in Kaunitz (Marienstraße) entsorgt werden. In dieser Woche wird der Freitagstermin wegen des Feiertags Karfreitag bereits auf Donnerstag, 9. April, vorgezogen.

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