Bei der Stadt Verl gehen immer wieder Hinweise ein, dass an verschiedenen Stellen in allen Ortsteilen durch Bäume, Hecken, Sträucher und anderes Grün, das auf Privatgrundstücken wächst und darüber hinausragt, Verkehrszeichen und Straßenlampen verdeckt werden oder Geh- und Radwege kaum noch nutzbar sind. Dadurch wird die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet sind, das Grün in diesem Fall regelmäßig zurückzuschneiden.
Für den jährlichen Rückschnitt sind in der Regel die Monate November bis einschließlich Februar am besten geeignet, ohne dass die Pflanzen Schaden erleiden. Bei schnellwachsenden Pflanzen sind aber häufig auch im Laufe des Sommers Korrekturschnitte notwendig. Wichtig: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind größere Rückschnitte und Rodungsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutze der heimischen Vögel nicht erlaubt. Die Verwaltung bittet daher, eventuell notwendige Rückschnitte noch im Laufe dieses Monats auszuführen.
Rückschnitt erforderlich
wenn Grün über Privatgrundstücke hinausragt
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