11. Dezember 2019 / Allgemein

Sperberweg und Falkenweg ab sofort verkehrsberuhigt

Für das Parken gelten besondere Regeln

Der Sperberweg und der Falkenweg sind in den vergangenen Wochen endausgebaut worden und werden jetzt als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Für beide Straßen gilt dann – wie in allen verkehrsberuhigten Bereichen – für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit. Der Fußgängerverkehr darf vom Kraftverkehr weder gefährdet noch behindert werden, wenn nötig, muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. Dabei darf der Fahrverkehr aber nicht unnötig behindert werden.

Auch für das Parken gelten besondere Regeln: Außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist das Parken nicht erlaubt, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Das heißt, dass künftig nur noch auf den vier dunkel gepflasterten Flächen (zwei im Falkenweg, zwei im Sperberweg) geparkt werden darf, auf dem Rest der Straße jedoch nicht mehr (mit den genannten Ausnahmen).

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