24. Januar 2018 / Allgemein

Stadt Verl sucht neue Schöffinnen und Schöffen

für 2019 / 2020

Stadt Verl sucht neue Schöffinnen und Schöffen
Veröffentlicht am 24. Januar 2018 um 17:15 Uhr

 Stadt Verl sucht neue Schöffinnen und Schöffen

„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil“: Mit diesem Satz beginnt am Ende eines Gerichtsprozesses stets die Urteilsverkündung. Deutsche Gerichte entscheiden jedoch nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch direkt durch das Volk. Dies wird durch die Mitwirkung von Schöffinnen und Schöffen in Gerichtsverfahren gewährleistet.

In diesem Jahr werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2020 gewählt. Zur Vorbereitung der Wahl stellt die Stadt Verl eine Vorschlagsliste von Personen auf, die das Ehrenamt des Schöffen übernehmen wollen. Gleichzeitig bereitet der Fachbereich Jugend eine Vorschlagsliste von erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen vor, die sich um das Ehrenamt eines Jugendschöffen bewerben möchten. Wer sich für die Tätigkeit interessiert, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seinen Wohnsitz in Verl haben und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. März.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit; gegen beide Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden. Bewerber sollten sich daher ihrer Verantwortung in diesem Ehrenamt bewusst sein.

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Interessierte im Internet unter www.schoeffen-nrw.de und www.schoeffen.de.

In der Stadtverwaltung stehen Mirjam Schieb (Zimmer 112, Tel. 961-117, E-Mail: mirjam.schieb@verl.de) vom Fachbereich Zentrale Dienste bzw. Patrick Bullermann (Zimmer 013, Tel. 961-281, E-Mail: patrick.bullermann@verl.de) vom Fachbereich Jugend für Fragen und nähere Auskünfte zur Verfügung. Das Bewerbungsformular ist im Bürgerservice des Rathauses (Infothek) erhältlich oder kann auf der Internetseite der Stadt Verl (www.verl.de, Aktuelles) heruntergeladen werden.
 

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