21. Januar 2020 / Allgemein

Strauchschnittabfuhr als neuer Service

Die Stadt Verl bietet eine für die Bürger kostenlose Strauchschnittabfuhr an

Die Stadt Verl bietet eine für die Bürgerinnen und Bürger kostenlose Strauchschnittabfuhr an. Der Strauchschnitt wird dabei direkt an den Grundstücken abgeholt. Um den Service zu nutzen, genügt eine Anmeldung über die Homepage der Stadt Verl unter www.verl.de/strauchschnittformular bis zum 30. Januar. Ebenso liegen im Bürgerservice des Rathauses Anmeldekarten zum Ausfüllen bereit.

Der eingesammelte holzige Strauchschnitt wird an der Gartenabfallannahmestelle an der Marienstraße zu einem hochwertigen Bodensubstrat weiterverarbeitet, das sich gut als Bodenverbesserer im Privatgarten eignet. Das Substrat ist für interessierte Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer immer freitags zu den Öffnungszeiten der Gartenabfallannahmestelle von 14 bis 19 Uhr erhältlich. Die Stadt Verl sieht die neue Maßnahme als Beitrag zum ökologischen Kreislauf. Gleichzeitig soll die Einführung des Services helfen, die Anzahl der Osterfeuer zu vermindern.

Bei der Strauchschnittabfuhr gilt es Folgendes zu beachten:

  • Es wird ausschließlich holziger Strauchschnitt bis max. Unterarmdicke, bis 1,50 Meter Länge abgeholt, da er per Hand verladen wird. Stauden, Kräuter, Abfälle aus Heckenpflegeschnitten (bis 20 Zentimeter Länge), Laub, Moos, Rasenschnitt usw. werden nicht mitgenommen.
  • Die Abholmenge ist begrenzt auf maximal zwei Kubikmeter, das entspricht in etwa der Menge eines mittleren Pkw-Anhängers.
  • Der Strauchschnitt muss in der zum Grundstück gehörenden Einfahrt bzw. in unmittelbarer Nähe der Einfahrt auf dem eigenen Grundstück zur Abholung bereitgelegt werden. Auf Bürgersteigen oder im Straßenraum bereitgelegter Strauchschnitt kann eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer darstellen. - Der Strauchschnitthaufen darf nicht verschnürt sein, sollte jedoch ordentlich in Längsrichtung geschichtet bereitgelegt werden.
  • Die Grundstückseinfahrt muss nach erfolgter Abholung des Strauchschnitts vom Antragsteller selbst gereinigt werden.
  • Die Abfuhr erfolgt nur, wenn sie bis zum 30. Januar angemeldet wurde. Der genaue Abholtermin wird per E-Mail oder in Ausnahmefällen auch telefonisch mitgeteilt.

Und hier noch die voraussichtlichen Abholtermine, die sich aber je nach Anzahl der Anmeldungen noch verschieben können:
Kaunitz: Abfuhr vom 3. bis 8. Februar
Bornholte & Sende: Abfuhr vom 10. bis 15. Februar

Verl-Süd (südl. Paderborner bzw. Gütersloher Str.): Abfuhr vom 17. bis 22. Februar Verl-Nord & Sürenheide: Abfuhr vom 24. bis 29. Februar

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