2. Dezember 2017 / Allgemein

Vorfahrtregelung

an der Einmündung Westfalenweg Teutoburger Straße

Vorfahrtregelung an der Einmündung Westfalenweg/Teutoburger Straße

Aufgrund verschiedener Anfragen bezüglich der Vorfahrtregelung im Einmündungsbereich Westfalenweg/Teutoburger Straße weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer, die den Westfalenweg in Richtung Österwieher Straße befahren, aus der Teutoburger Straße kommenden Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren müssen.

Auf dem Westfalenweg sowie der Teutoburger Straße waren früher Tempo 30-Zonen eingerichtet, die erst hinter dem Einmündungsbereich der beiden Straßen begannen. Die Teutoburger Straße war zu diesem Zeitpunkt mittels Beschilderung dem Westfalenweg untergeordnet, so dass Verkehrsteilnehmer auf dem Westfalenweg vorfahrtberechtigt waren.

Im März dieses Jahres wurden diese Tempo 30-Zonen jedoch ausgedehnt und zusammengelegt, so dass sich der Beginn der Zone nunmehr von der Österwieher Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Verbrauchermärkten und damit noch vor der Teutoburger Straße befindet. Da in Tempo 30Zonen an einmündenden Straßen grundsätzlich die Regel "rechts vor links" anzuwenden ist, wurde die Vorfahrt in diesem Bereich geändert. Die frühere vorfahrtregelnde Beschilderung wurde ebenso wie die Markierung im Einmündungsbereich entfernt.

Um auf die geänderte Regelung ausdrücklich hinzuweisen, sind für eine Übergangszeit sowohl auf dem Westfalenweg als auch auf der Teutoburger Straße jeweils die Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ mit dem Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ aufgestellt worden. Diese Beschilderung ist derzeit auch noch vorhanden, wird jedoch in Kürze entfernt.

Die Stadtverwaltung weist aus diesem Anlass erneut darauf hin, dass an der Einmündung Westfalenweg/Teutoburger Straße die Regel "rechts vor links" gilt, und bittet alle Verkehrsteilnehmer, dies zu beachten.

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