Vorfahrtregelung an der Einmündung Westfalenweg/Teutoburger Straße geändert
Im Einmündungsbereich Westfalenweg/Teutoburger Straße gilt seit einiger Zeit eine geänderte Vorfahrtregelung: Verkehrsteilnehmer, die den Westfalenweg in Richtung Österwieher Straße befahren, müssen jetzt den aus der Teutoburger Straße kommenden Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewähren. Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer, die geänderte Vorfahrtregelung zu beachten.
Zum Hintergrund: Auf dem Westfalenweg sowie der Teutoburger Straße waren zuvor Tempo 30-Zonen eingerichtet, die erst hinter dem Einmündungsbereich der beiden Straßen begannen. Die Teutoburger Straße war zu diesem Zeitpunkt mittels Beschilderung dem Westfalenweg untergeordnet, so dass Verkehrsteilnehmer auf dem Westfalenweg vorfahrtberechtigt waren.
Im März dieses Jahres wurden diese Tempo 30-Zonen jedoch ausgedehnt und zusammengelegt, so dass sich der Beginn der Zone nunmehr von der Österwieher Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Verbrauchermärkten und damit noch vor der Teutoburger Straße befindet. Da in Tempo 30Zonen an einmündenden Straßen grundsätzlich die Regel "rechts vor links" anzuwenden ist, wurde die Vorfahrt in diesem Bereich geändert. Die frühere vorfahrtregelnde Beschilderung wurde ebenso wie die Markierung im Einmündungsbereich entfernt.
Um auf die geänderte Regelung ausdrücklich hinzuweisen, sind für eine Übergangszeit sowohl auf dem Westfalenweg als auch auf der Teutoburger Straße jeweils die Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ mit dem Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ aufgestellt worden.
Vorfahrtregelung an der Einmündung Westfalenweg/Teutoburger Straße geändert
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