25. Juni 2018 / Allgemein

Wenn Grün über Privatgrundstücke hinausragt, ist Rückschnitt erforderlich

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Wenn Grün über Privatgrundstücke hinausragt, ist Rückschnitt erforderlich

Wenn Grün über Privatgrundstücke hinausragt, ist Rückschnitt erforderlich
Wenn es im Sommer grünt und blüht, kann das schnell zu Beeinträchtigungen in der Verkehrssicherheit
führen. Denn Bäume, Hecken, Sträucher und anderes Grün, das auf Privatgrundstücken wächst und
darüber hinausragt, verdeckt oft Verkehrszeichen und Straßenlampen, Geh- und Radwege sind zum Teil
kaum noch nutzbar. Die Verwaltung weist daher darauf hin, dass Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer verpflichtet sind, das Grün in diesem Fall regelmäßig zurückzuschneiden.
Gerade bei schnellwachsenden Pflanzen sind häufig auch im Laufe des Sommers Korrekturschnitte
erforderlich. Ansonsten sind für den jährlichen Rückschnitt in der Regel die Monate November bis
einschließlich Februar am besten geeignet, ohne dass die Pflanzen Schaden erleiden. Wichtig:
Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind größere Rückschnitte und Rodungsmaßnahmen
nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Schutze der heimischen Vögel nicht erlaubt. Kleinere
Korrekturschnitte sind davon ausgenommen.

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