15. März 2020 / Allgemein

Wie verläuft die Anmeldung meines Osterfeuers?

Osterfeuer müssen bis zum 31. März bei der Stadt angemeldet werden

Veröffentlicht am 15. März 2020 um 07:00 Uhr

Osterfeuer müssen bis zum 31. März bei der Stadt angemeldet werden

Mit dem Osterfest naht wieder die Zeit der Osterfeuer. In Verl ist das Abbrennen von Gemeinschaftsosterfeuern an den Osterfeiertagen grundsätzlich erlaubt, sie müssen jedoch angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 31. März im Fachbereich Sicherheit und Ordnung vorliegen. Sie kann schriftlich (auch per Fax an 961-257 sowie per E-Mail an thomas.danzi@verl.de oder tobias.dumrauf@verl.de) vorgenommen werden. Das Anmelde-Formular ist im Rathaus erhältlich und steht auf der städtischen Internetseite www.verl.de als PDF-Datei bereit.

Osterfeuer sind Brauchtum, aber sie stellen auch eine erhebliche Belastung für Mensch und Umwelt dar. Insbesondere bei Inversionswetterlagen legt sich der Qualm wie eine Glocke über die Stadt. Für Insekten und Kleintiere, die in dem Holzhaufen Unterschlupf gefunden haben, kann das Osterfeuer zur tödlichen Falle werden. Daher sollte die Zahl der Osterfeuer möglichst reduziert werden. Zumal für die Entsorgung von Gartenabfällen genügend Alternativen zur Verfügung stehen.

So bieten die Stadt Verl und der Kreis Gütersloh verschiedene Abgabemöglichkeiten für Ast- und Strauchwerk an. In Verl beispielsweise ist an jedem Freitag von 14 bis 19 Uhr und von Februar bis Mai zusätzlich an jedem letzten Samstag von 8 bis 12 Uhr die Strauchschnittannahme an der Marienstraße geöffnet. Nähere Hinweise zu ökologischen Entsorgungsmöglichkeiten finden Interessierte darüber hinaus im städtischen Umweltkalender. 

Wenn ein Osterfeuer abgebrannt wird, dürfen ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein, um die Rauchentwicklung und damit entstehende Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid so gering wie möglich zu halten. Lackiertes und behandeltes Holz sind als Brennmaterial genauso verboten wie Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff. Beim Abbrennen dieser Materialien entstehen Stoffe, die die Gesundheit und die Umwelt stark belasten können. Zum Schutz von Tieren ist der Holzhaufen vor dem Anzünden umzuschichten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass brütende Vögel, Igel, Hasen, Kaninchen oder andere Kleintiere nicht mehr rechtzeitig fliehen können, im Osterfeuer verbleiben oder Brandverletzungen erleiden. Das Feuer ist während des Abbrennvorgangs ständig von mindestens zwei volljährigen Personen zu beaufsichtigen, um zu verhindern, dass sich das Feuer unkontrolliert ausbreiten kann.

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