5. Juni 2023 / Aus aller Welt

82-Jähriger wollte mit Drogenhandel Rente aufbessern

Mit dem Handel von Marihuana wollte ein ehemaliger Seemann seine Rente von monatlich 800 Euro aufbessern. Die Richterin spricht von einem «Sonderfall» - und verhängt eine milde Strafe.

von dpa

Weil er mit Marihuana-Handel seine Rente aufbessern wollte, ist ein 82-Jähriger in Ostfriesland zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Auricher Landgericht sprach den ehemaligen Seemann aus Emden am Montag wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Demnach hatte er im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres mit mehreren Dutzend Gramm Marihuana gehandelt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er - nachdem er 35 Jahre zur See gefahren war, teils auch als Kapitän - mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei.

Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten.

Richterin sieht «Sonderfall»

Angesichts eines langen Vorstrafenregisters des Angeklagten mit 24 Einträgen und einer laufenden Bewährungsstrafe in einer anderen Sache sah der zuständige Staatsanwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere Fälle nicht als gegeben an. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem «Sonderfall» und erklärte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der Bewährung von minderschweren Fällen ausgegangen werden könne. «Wir haben berücksichtigt, in welchen Lebensumständen Sie das getan haben», sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-Jährigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen Rückschlägen zu kämpfen hatte.

Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. «Das ist die allerletzte Warnung.» Dem 82-Jährigen wird nun ein Bewährungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.


Bildnachweis: © Lars Penning/dpa
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