1. Oktober 2025 / Aus aller Welt

«Anom»-Daten als Beweis – Karlsruhe lehnt Beschwerde ab

Das FBI verkaufte Kryptohandys an Kriminelle. Die Daten nutzen nun auch deutsche Ermittler. Ein Verurteilter will sich in Karlsruhe wehren - ohne Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verwendung von Anom-Chat-Daten geprüft. (Archivbild)
von dpa

Das Bundesverfassungsgericht sieht derzeit keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Verwertung sogenannter Anom-Chatdaten zur Aufklärung von Straftaten. Das Gericht nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, mit der sich ein Mann gegen seine Verurteilung unter Verwendung solcher Daten gewandt hatte. (Az. 2 BvR 625/25)

Es geht dabei um Daten von Kryptohandys des Anbieters «Anom», die das FBI gezielt an Kriminelle verkaufen ließ. Die US-Polizeibehörde hatte Codes, um verschlüsselte Chat-Nachrichten mitlesen zu können. Lange war umstritten, ob die von den USA übermittelten Daten vor deutschen Gerichten als Beweismittel verwertbar sind. Im Januar klärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Ermittler diese Chat-Daten nutzen dürfen, um schwere Straftaten aufzuklären.

Keine Grundrechtsverletzung

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dagegen nun keine grundsätzlichen Einwände. In dem konkreten Fall hatte sich ein Mann an das Gericht gewandt, der vom Landgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Drogenhandels verurteilt worden war. Das Urteil beruhte fast ausschließlich auf der Auswertung von Chat-Nachrichten aus der verschlüsselten Anom-Kommunikation des Angeklagten.

Das Gericht räumt zwar ein, dass über die Erhebung, Speicherung und Weitergabe der Daten nicht alle Details bekannt seien. Letzteres betreffe in erster Linie einen unbekannten Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem ein Server stand, an den bei Versand einer Chat-Nachricht eine Kopie gesendet wurde. «Dies ist für die Frage eines Beweisverwertungsverbots in Deutschland aber gerade nicht von Bedeutung.» Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass ihm auch über den konkreten Fall hinaus bislang keine Erkenntnisse über die Erhebung der Anom-Daten vorlägen, die Anhaltspunkte dafür bieten könnten, die gewonnenen Daten unterlägen von Verfassungs wegen grundsätzlich einem Beweisverwertungsverbot.


Bildnachweis: © Uli Deck/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Übersicht über aktuelle Baustellen im Stadtgebiet
Stadt Verl

Wann, wo und wie lange? Hier finden Sie Informationen über aktuelle Verkehrsbaustellen im Stadtgebiet. So können Sie...

weiterlesen...
Hobbymarkt am 7. März wieder mit mehr Geflügel
Stadt Verl

Am Samstag, 7. März, ist in Kaunitz von 6 bis 14 Uhr wieder Hobbymarkt. Nach der längeren Pause aufgrund der...

weiterlesen...
Rollator-Club trifft sich im März nur einmal
Stadt Verl

Unter dem Motto „Bewegung ist die beste Medizin“ trifft sich regelmäßig an jedem 2. und 4. Freitag im Monat der...

weiterlesen...

Neueste Artikel

Größtes Schlittenhunderennen der Welt offiziell gestartet
Aus aller Welt

Rund zehn Tage lang mit einem Hundegespann so schnell wie möglich in Alaska durch die Wildnis - das ist Iditarod. Es ist das größte und härteste Hundeschlittenrennen der Welt.

weiterlesen...
DWD: Nochmal teils milchig-trübes Licht wegen Saharastaub
Aus aller Welt

Wer am Samstag sein Auto gewaschen hat, wird sich möglicherweise ärgern: Das Thema Saharastaub ist noch nicht vorbei.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Größtes Schlittenhunderennen der Welt offiziell gestartet
Aus aller Welt

Rund zehn Tage lang mit einem Hundegespann so schnell wie möglich in Alaska durch die Wildnis - das ist Iditarod. Es ist das größte und härteste Hundeschlittenrennen der Welt.

weiterlesen...
DWD: Nochmal teils milchig-trübes Licht wegen Saharastaub
Aus aller Welt

Wer am Samstag sein Auto gewaschen hat, wird sich möglicherweise ärgern: Das Thema Saharastaub ist noch nicht vorbei.

weiterlesen...