14. Oktober 2022 / Aus aller Welt

Belästigungsklage: Gooding Jr. muss nicht in Haft

Cuba Gooding Jr. hatte seine Schuld schon eingestanden, doch ums Gefängnis kommt er herum. Das Gericht erteilte ihm andere Auflagen.

Cuba Gooding Jr. erschien wegen Belästigungsvorwürfen vor Gericht.
Veröffentlicht am 14. Oktober 2022 um 08:27 Uhr von dpa

Oscar-Preisträger Cuba Gooding Jr. (54) kommt in einem Verfahren wegen Belästigungsvorwürfen um eine Haft herum. Der Schauspieler, der im vorigen April vor Gericht in New York seine Schuld eingeräumt hatte, habe nun alle Auflagen erfüllt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Sender CNN mit. Gooding erschien am Donnerstag vor Gericht. Er musste in diesem Jahr unter anderem an weiteren Verhaltenskursen teilnehmen.

Der Schauspieler hatte sich im Juni 2019 der Polizei gestellt, nachdem eine Frau Belästigungsvorwürfe erhoben hatte. Zunächst bestritt Gooding die Vorwürfe. Zahlreiche weitere Frauen meldeten sich mit Anschuldigungen zu Wort, auch in Kalifornien und Texas. Die meisten angeblichen Vorfälle waren allerdings schon zu lange her, um noch strafrechtlich verfolgt werden zu können.

Im vorigen April räumte Gooding vor Gericht ein, im Jahr 2018 in einem Club in Manhattan einer Frau einen Kuss auf den Mund aufgezwungen und in zwei weiteren Fällen Frauen begrapscht zu haben. Gooding hatte 1997 für seine Rolle in «Jerry Maguire - Spiel des Lebens» einen Oscar als bester Nebendarsteller erhalten.


Bildnachweis: © Yuki Iwamura/AP/dpa
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