29. Mai 2024 / Aus aller Welt

Tödlicher Unfall nahe Ku'damm: Fahrer fährt viel zu schnell

Raser gelten in Berlin als Problem. Ein Auto prallt in der City gegen eine Betonwand und fängt Feuer - mit tödlichen Folgen. Der Unfall passiert an prominenter Stelle. Es gibt Rufe nach Konsequenzen.

Das Wrack des Unfallfahrzeugs in Berlin-Charlottenburg.
von Sabrina Szameitat, dpa

Die Fahrzeugfront ist zerstört, das Wrack ausgebrannt: Ein Auto rast in eine flache Betonwand in der Nähe des Berliner Kurfürstendamms und geht in Flammen auf - eine Insassin stirbt, drei weitere Insassen werden schwer verletzt. Die Polizei spricht von einem «Alleinrennen», das Auto soll zu schnell unterwegs gewesen sein. Nach Feuerwehrangaben waren 60 Kräfte im Einsatz. Die Berliner Linke forderte nach dem tödlichen Unfall in der Nacht zu Mittwoch Konsequenzen und Tempolimits.

Angaben der Polizei zufolge ist entgegen erster Annahmen bisher noch unklar, wer am Steuer saß. Zunächst hatte sie bei X von einem männlichen Fahrer gesprochen. Die Identität der verstorbenen Frau ist noch ungeklärt. Sie sei noch am Unfallort gestorben. Die drei anderen schwer verletzten Insassen, darunter eine 20 Jahre alte Frau und zwei Männer im Alter von 25 und 27 Jahren, kamen in ein Krankenhaus.

Ersten Erkenntnissen der Polizei von Mittwochnachmittag zufolge war das Auto gegen 1.45 Uhr auf der Tauentzienstraße nahe des Ku'damms unterwegs. Der Unfallort liegt an zentraler Stelle in der westlichen Berliner City nahe dem Luxuskaufhaus Kadewe und der Gedächtniskirche. Raser sind dort und in Berlin generell als Problem bekannt. Der Wagen sei ins Schlingern geraten, kam nach links von der Spur ab und prallte gegen eine flache Betonwand auf dem Mittelstreifen. Er habe sich um 180 Grad gedreht und geriet in Brand. Zeugen hätten angefangen, das Feuer zu löschen.

Feuerwehr: Insasse konnte sich aus brennendem Auto retten

Zwei Einsatzkräfte erlitten laut Polizei Rauchgasvergiftungen und wurden ins Krankenhaus gebracht. Nach Angaben der Feuerwehr auf der Plattform X hatte sich ein Insasse schwer verletzt aus dem brennenden Auto retten können. Zwei Menschen waren im Unfallfahrzeug eingeklemmt und wurden befreit. Auch fünf Ersthelfer wurden leicht verletzt und vor Ort versorgt.

Nach dem Strafgesetzbuch ist ein sogenanntes Alleinrennen strafbar, wenn sich der Fahrer «mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen».

Verkehrsverwaltung: Raser lassen sich durch Tempo 30 nicht ausbremsen

Die Linken-Fraktion im Abgeordnetenhaus forderte, den Kurfürstendamm für den Verkehr ruhiger zu machen und für den Schutz von Menschenleben zu sorgen. «Darunter verstehen wir: Erlass und Kontrolle von Tempo 30, Einrichtung eines geschützten Radwegs und langfristig weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Fahrbahnverengungen und begrünte Mittelinseln», erklärte Kristian Ronneburg, verkehrspolitischer Sprecher. Die Verkehrsverwaltung teilte auf Anfrage mit: «Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen massiv und demnach vorsätzlich missachtet werden, ist es im Kern gleich, ob Tempo 30 oder 50 vorgeschrieben ist. Sogenannte Raser werden sich auch durch Tempo 30 leider nicht ausbremsen lassen.»

«Ku'damm-Raser» 2016 nach tödlichem Unfall wegen Mordes verurteilt

Die Hauptstadt gilt bundesweit als ein Hotspot bei dem Thema Raserei. Ein besonders dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter Fahrer infolge eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen. Der 69-Jährige starb noch in seinem Auto. Mit der strafrechtlichen Bewertung der sogenannten Ku'damm-Raser hatte Berlin juristisches Neuland betreten. Einer der beiden wurde wegen Mordes verurteilt, der Zweite wegen versuchten Mordes.

Seit Oktober 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Vorher gab es nur Geldbußen. Zudem entschied der Bundesgerichtshof 2021, dass auch eine Fluchtfahrt vor der Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gelten kann.


Bildnachweis: © Michael Ukas/dpa
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