2. September 2022 / Aus aller Welt

Udo Foht will sich zu Betrugsvorwürfen äußern

Der Prozess gegen Ex-MDR-Manager Udo Foht könnte durch eine Verständigung verkürzt werden. Dafür erwartet das Gericht ein glaubhaftes Geständnis. Seine Anwälte kündigen eine Erklärung an.

von dpa

Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht will sich im Betrugsprozess zu den Vorwürfen um unrechtmäßige Geldschiebereien äußern. Die Anwälte des 71-Jährigen kündigten am Freitag eine Erklärung für den nächsten Verhandlungstag am 9. September an. Foht ging auf einen Verständigungsvorschlag ein, den das Gericht zum Auftakt des Prozesses gemacht hatte.

Bei einem «glaubhaften Geständnis» wurde dem einst mächtigen Fernsehmanager eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt. «Unser Mandant wird dem Verständigungsverschlag der Kammer zustimmen», sagte Anwalt Lawrence Desnizza.

Fälle liegen lange zurück

Die Staatsanwaltschaft wirft Foht Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor. Die Fälle liegen schon lange zurück, die Vorwürfe wurden 2011 bekannt. Der TV-Mann Foht soll immer wieder Musikmanager aus der Schlagerbranche und Fernsehproduzenten um fünfstellige Summen gebeten haben. Das Geld werde für Produktionen benötigt. Mehrfach stellte Foht demnach eine Rückzahlung über den MDR in Aussicht, die laut Staatsanwaltschaft von dem Sender aber nie geplant war.

Der Vorsitzende Richter Michael Dahms hatte erklärt, dass die Kammer an einer «Verschlankung» des Verfahrens interessiert sei - auch wegen des Gesundheitszustands Fohts. Die Kammer sei eigentlich nicht «verständigungsaffin». Aber wenn man eine Verständigung mache, dann reiche ein Pauschalgeständnis nicht, betonte Dahms. Anwalt Desnizza kündigte an, das die Erklärung am nächsten Freitag durchaus umfangreich werden solle. Die Anwälte wollen sie verlesen. Wichtige Zeugen sollen in dem Prozess auch noch gehört werden.

Laut dem Verständigungsvorschlag sollen die Anklagepunkte der Untreue und der Steuerhinterziehung eingestellt werden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung. Der MDR hatte dem Manager nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt. Ein Arbeitsprozess endete mit einem Vergleich.


Bildnachweis: © Jan Woitas/dpa
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