22. März 2022 / Aus aller Welt

Todesfahrer in Belgien wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Er war zu schnell unterwegs und hatte Alkohol getrunken - sechs Menschen starben bei der Todesfahrt eines 34-Jährigen. Jetzt wurde Anklage erhoben.

Eine Frau legt Blumen an der Unfallstelle nieder.
Veröffentlicht am 22. März 2022 um 13:36 Uhr von dpa

Gegen den Fahrer der Todesfahrt in Belgien ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden.

Es sei ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte.

Am Sonntag war in dem südbelgischen Ort Strépy-Bracquegnies ein Auto bei einer Karnevalsveranstaltung in eine Menschenmenge gerast. Sechs Menschen starben. Bereits am Sonntag sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gab der Fahrer mittlerweile zu, dass er deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Sender VRT berichtete, er habe ausgesagt, in der 50er Zone rund 90 Stundenkilometer gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er gebremst, was Kamerabilder bestätigten. Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter. Den Ermittlern zufolge war er angetrunken. Der Alkoholwert habe knapp über dem gesetzlichen Grenzwert gelegen.

Der Beifahrer (32) ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden. Er sei zunächst unter Auflagen freigelassen worden. Die Ermittler betonten, dass sich die Gründe für die Anklage im Laufe der Ermittlungen noch ändern könnten. Sie beruhten auf den bislang erzielten Erkenntnissen.


Bildnachweis: © Laurie Dieffembacq/BELGA/dpa
Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Übersicht über aktuelle Baustellen im Stadtgebiet
Stadt Verl

Wann, wo und wie lange? Hier finden Sie Informationen über aktuelle Verkehrsbaustellen im Stadtgebiet. So können Sie...

weiterlesen...
Nächster Hobbymarkt am 5. September
Stadt Verl

Am Samstag, 5. September, ist in Kaunitz von 6 bis 14 Uhr wieder Hobbymarkt. Neben Zier- und Wirtschaftsgeflügel sind...

weiterlesen...
Auf die Pfoten, fertig, los: Hundeschwimmen am 20. September
Stadt Verl

Die Freibadsaison in Verl neigt sich langsam dem Ende zu: Noch bis Sonntag, 13. September, können Besucherinnen und...

weiterlesen...

Neueste Artikel

Für Kinder tabu: EU-Kommission will Social Media erst ab 13
Aus aller Welt

Schluss damit, dass Kinder am Handy daddeln? In Deutschland und dem Rest der EU könnten soziale Netzwerke künftig erst ab dem Alter von 13 Jahren erlaubt sein. Was plant Brüssel?

weiterlesen...
Zeuge rettet Kind vor Zug – Mutter muss in Psychiatrie
Aus aller Welt

Eine Mutter bringt ihre vierjährige Tochter an die Gleise, ein Zeuge verhindert im letzten Moment die Katastrophe. Wegen versuchten Mordes stand die Frau vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Für Kinder tabu: EU-Kommission will Social Media erst ab 13
Aus aller Welt

Schluss damit, dass Kinder am Handy daddeln? In Deutschland und dem Rest der EU könnten soziale Netzwerke künftig erst ab dem Alter von 13 Jahren erlaubt sein. Was plant Brüssel?

weiterlesen...
Zeuge rettet Kind vor Zug – Mutter muss in Psychiatrie
Aus aller Welt

Eine Mutter bringt ihre vierjährige Tochter an die Gleise, ein Zeuge verhindert im letzten Moment die Katastrophe. Wegen versuchten Mordes stand die Frau vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

weiterlesen...