6. April 2022 / Aus aller Welt

Fehlerhaftes Semesterticket ist ungültig

99 Prozent Rabatt - das war ein echtes Schnäppchen. Jetzt wurde der Fehler allerdings von offizieller Seite korrigiert. Eine Kulanzlösung wurde auch gefunden.

Die Freude über das Super-Ticket währte nur kurz.
von dpa

Die Freude zahlreicher Erlanger und Nürnberger Studierenden über ein wegen eines Fehlers für 2,07 Euro statt 207 Euro verkauftes Semesterticket hat nur kurz gewährt.

Das Ticket hätte so nicht verkauft werden dürfen, es gelte nur der genehmigte und veröffentlichte Tarif, teilte der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) mit. Zwar gibt es demnach eine Kulanz-Übergangslösung - wer ein halbes Jahr mit dem Semesterticket Bus und Bahn nutzen will, muss aber den vollen Preis bezahlen.

Die Nachricht über das vermeintliche Schnäppchen hatte sich am Montag wie ein Lauffeuer etwa in Sozialen Medien verbreitet und Massen von Studierenden an die Automaten gelockt. An den teilnehmenden Hochschulen waren im Wintersemester mehr als 50.000 Studierende eingeschrieben. Wie viele sich die Billig-Tickets für 2,07 Euro holten, war auch am Mittwoch noch unklar. Mit der Fahrkarte kann man rund um die Uhr den ÖPNV in weiten Teilen Nordbayerns nutzen.

Der Fehler war nur an Automaten der Deutschen Bahn, nicht etwa im Onlineverkauf oder an anderen Automaten aufgetreten. Laut VGN war er aus noch ungeklärter Ursache mit einer neuen Version der Gerätesoftware bereits am vergangenen Freitag aufgespielt worden, am Montag wurde er behoben.

Gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen und der Studierenden sei eine Kulanzlösung erarbeitet worden: Bis Ende der Osterferien am 24. April kann man noch mit der fehlerhaften Karte fahren. Danach braucht es aber die reguläre Karte zum vollen Preis von 207 Euro - eine Verrechnung der 2,07 Euro sei aus technischen Gründen nicht möglich.

Wer wirklich nur wegen des Spottpreises große Augen bekommen hat und das Ticket während dieser Übergangszeit doch nicht haben will, kann es aber auch zurückgeben und sich die 2,07 Euro erstatten lassen.


Bildnachweis: © Gregor Bauernfeind/dpa
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