2. April 2022 / Aus aller Welt

Ghislaine Maxwell scheitert mit Antrag auf neuen Prozess

Wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken wurde Jeffrey Epsteins Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell Ende Dezember schuldig gesprochen. Nun ist der Weg frei für die Strafmaßverkündung.

Die Gerichtszeichnung zeigt Ghislaine Maxwell beim Betreten des Gerichtssaals zu Beginn ihres Prozesses.
Veröffentlicht am 2. April 2022 um 02:48 Uhr von dpa

Die Ex-Partnerin des gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, ist mit ihrem Antrag auf eine Neuauflage ihres Prozesses gescheitert.

Richterin Alison Nathan erklärte in New York laut Medienberichten, die falschen Angaben eines Geschworenen in einem Fragebogen hätten nicht zu einem fehlerhaft geführten Prozess geführt. Damit ist der Weg für die Strafmaßverkündung Maxwells am 28. Juni frei. Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte Haft.

Maxwell war in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. In diesem und vier weiteren Anklagepunkten war sie Ende Dezember schuldig gesprochen worden. Die Britin habe als Helferin ihres Ex-Partners Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau von dessen Ring zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt, entschied die Jury in New York. Nach dem Schuldspruch beantragten ihre Anwälte offiziell eine Neuauflage des Prozesses.

Zuvor hatte ein Geschworener in Interviews angegeben, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen zu sein. In einem Fragebogen, in dem potenzielle Geschworene ausdrücklich gefragt wurden, ob sie sexuellen Missbrauch erlebt haben, hatte er jedoch «nein» angekreuzt. Maxwells Anwälte argumentierten, hätte der Geschworene die Wahrheit gesagt, «wäre er aus wichtigem Grund abgelehnt und ausgeschlossen worden».

Richterin Nathan wies Maxwells Behauptung zurück, dass diese im Prozess nicht offengelegte Tatsache, sie einer fairen und unparteiischen Jury beraubt habe. Sie wies darauf hin, dass die Hürde für die Aufhebung eines Schuldspruchs hoch sei und «nur unter den außergewöhnlichsten Umständen» vorkomme.


Bildnachweis: © Elizabeth Williams/AP/dpa
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