22. Dezember 2021 / Aus aller Welt

Ghislaine Maxwell verbringt Weihnachten in U-Haft

Die Vertraute des verstorbenen Millionärs Jeffrey Epstein wird Weihnachten in U-Haft verbringen - ein Urteil in ihrem Prozess um sexuellen Missbrauch Minderjähriger steht noch aus.

Ghislaine Maxwell (l) mit ihrem Verteidiger Jeffrey Pagliuca.
von dpa

Im Missbrauchsprozess gegen die frühere Partnerin des inzwischen verstorbenen Millionärs Jeffrey Epstein will die Geschworenenjury ihre Beratung am Montag nach Weihnachten fortsetzen.

Ein Angebot von Richterin Alison Nathan, auch am Donnerstag zusammenzukommen, lehnten die Geschworenen ab. In dem Prozess wird der Angeklagten Ghislaine Maxwell vorgeworfen, als Helferin eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen gespielt zu haben.

Anklagepunkte und Prozess

Die 59-Jährige ist in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. Ihr drohen im Fall einer Verurteilung in allen Punkten 70 Jahre Haft. Maxwell hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und während des Prozesses auf eine Aussage verzichtet. Sie wird nun Weihnachten und ihren 60. Geburtstag am 25. Dezember in U-Haft verbringen.

Die Verteidigung stellt den Fall von Beginn an als juristische Abrechnung mit ihrer Mandantin dar, da die Staatsanwaltschaft Epstein selbst nicht mehr belangen könne. Der 66-Jährige war während der Vorbereitung auf den Missbrauchsprozess gegen ihn im August 2019 bewusstlos in seiner Gefängniszelle gefunden und im Krankenhaus für tot erklärt worden. Ein Obduktionsbericht stellte Suizid fest.

Der ursprünglich auf sechs Wochen angesetzte Prozess gegen Maxwell könnte deutlich früher zu Ende gehen. Nach nur drei Wochen und zwölf Verhandlungstagen mit Zeugenaussagen wurden am Montag sechs Stunden lang die Schlussplädoyers präsentiert. Danach begann die Geschworenenjury mit den Beratungen, die dann am Dienstag und Mittwoch den ganzen Tag dauerten. Die Jury ließ sich nach CNN-Informationen unter anderem Vernehmungsprotokolle von mehreren Klägerinnen und Zeugen vorlegen.


Bildnachweis: © Elizabeth Williams/AP/dpa
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