Wegen ihres Verhältnisses zu einem Häftling ermittelt die Kieler Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt Schleswig. «Die Mitarbeiterinnen sind verdächtig, durch den beschuldigten Gefangenen gewährte Vorteile ihre Dienstpflichten verletzt zu haben», sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Es bestehe der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung. Zuvor hatten Medien berichtet. Bereits am 9. Oktober stellten Ermittler bei einer Durchsuchung insbesondere Kommunikationsmittel der beiden Beschuldigten sicher, die derzeit ausgewertet werden. «Wir reden nur von einer Form der Beziehung», sagte Hadeler. «In welcher Form die nun tatsächlich stattgefunden hat, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen.» Konkrete Angaben zum Alter des Häftlings sowie zum Alter der Frauen und ihrer Position in der Einrichtung wollte der Oberstaatsanwalt nicht machen. Wie das «Flensburger Tageblatt» berichtete, handelt es sich bei den Beschuldigten um eine Abteilungsleiterin und die Anstaltspsychologin. Demnach hätten die Frauen nicht von der Beziehung der jeweils anderen Frau gewusst. Gegen die Frauen laufe ein Disziplinarverfahren, das wegen der strafrechtlichen Ermittlungen ruhe. «Es gilt die Unschuldsvermutung», sagte Hadeler. Es gebe tatsächliche Anreizpunkte für die Möglichkeit strafbaren Handelns. «Aber die Ermittlungen werden in alle Richtungen geführt.» Es könne auch entlastende Momente geben. «Dann wäre das Verfahren einzustellen. Insofern möchte da gar nicht so weit ins Detail gehen.»Frauen unter Verdacht
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Hatten Mitarbeiterinnen Verhältnis mit Häftling?
Zwei Mitarbeiterinnen sollen eine Beziehung zu einem Häftling der Jugendanstalt Schleswig geführt haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel in dem Fall.
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