30. Januar 2026 / Aus aller Welt

Justizminister pochen auf Schutz vor «digitalem Voyeurismus»

Ungewollt gefilmt in der Sauna – und der Täter darf die Aufnahmen behalten? Betroffene sind bisher oft machtlos. Das könnte sich ändern.

Ungewolltes Filmen in der Sauna könnte künftig strafbar werden.
Veröffentlicht am 30. Januar 2026 um 13:43 Uhr von dpa

Mehrere Länder fordern gesetzliche Regelungen gegen ungewollte Filmaufnahmen in der Sauna oder Umkleidekabine. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits strafrechtliche Regelungen gegen solchen «digitalen Voyeurismus» angekündigt. 

Filmen in der Sauna ohne Konsequenzen

Der Gesetzentwurf müsse zeitnah kommen, verlangte NRW-Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat. Ein entsprechender Vorstoß seines Bundeslandes, Niedersachsens und des Saarlands soll nun in Bundesrats-Ausschüssen beraten werden. Darin geht es auch um unerwünschte Aufnahmen des bekleideten Intimbereichs oder Gesäßes. 

Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD berichtete vom Fall zweier Frauen aus Leipzig, die in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Mit ihrer Anzeige hätten sie aber keinen Erfolg gehabt, weil dieses Verhalten bislang nicht strafbar ist. Der Mann habe sein Handy inklusive der Aufnahmen von der Polizei zurückerhalten. «Und das war der zweite Schock für die beiden Frauen, dass der Mann sich auch heute noch ungeniert die Nacktbilder und Filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann.» 

Bilder können in Sekunden weltweite Verbreitung finden

Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) wies auf die potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene hin. Technische Entwicklungen machten es heute leichter denn je, Bildaufnahmen zu fertigen, zu speichern und in Sekunden weltweit zu verbreiten.

Das Grundgesetz sichere die sexuelle Selbstbestimmung, argumentierte der nordrhein-westfälische Minister Limbach. «Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert, gefilmt werden oder eben nicht.» Betroffene würden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. «Saunen, Umkleiden, Duschen oder ähnliche Orte sind Rückzugsräume. Menschen begeben sich dorthin in dem festen Vertrauen, dass diese Orte geschützt sind.» 

Was heute schon gilt

Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.


Bildnachweis: © Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Rollator-Club trifft sich am 14. und 28. August
Stadt Verl

Unter dem Motto „Bewegung ist die beste Medizin“ trifft sich regelmäßig an jedem 2. und 4. Freitag im Monat der...

weiterlesen...
Gesprächskreis „Vergissmeinnicht“ am 18. August
Stadt Verl

Der offene Gesprächskreis „Vergissmeinnicht“ für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz trifft sich das...

weiterlesen...
Monatliche Sprechstunde für Angehörige von Demenzkranken
Stadt Verl

An jedem 4. Dienstag im Monat findet in der Zeit von 10 bis 12 Uhr in Verl eine Sprechstunde des Diakonie...

weiterlesen...

Neueste Artikel

Gänsegeier hindert Kreta-Flieger am Abheben
Aus aller Welt

Kurioser Vorfall für Passagiere und Flugpersonal: Als ein großer Vogel es sich auf der Tragfläche eines startbereiten Flugzeugs bequem macht, muss die Feuerwehr anrücken.

weiterlesen...
Bundesbehörde nennt Details zu Boeing-Vorfall in München
Aus aller Welt

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung schildert, wie es beim Start einer Boeing 787-9 in München zu einem Bodenkontakt kam. Was Experten nun untersuchen und warum US-Stellen beteiligt sind.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Gänsegeier hindert Kreta-Flieger am Abheben
Aus aller Welt

Kurioser Vorfall für Passagiere und Flugpersonal: Als ein großer Vogel es sich auf der Tragfläche eines startbereiten Flugzeugs bequem macht, muss die Feuerwehr anrücken.

weiterlesen...
Bundesbehörde nennt Details zu Boeing-Vorfall in München
Aus aller Welt

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung schildert, wie es beim Start einer Boeing 787-9 in München zu einem Bodenkontakt kam. Was Experten nun untersuchen und warum US-Stellen beteiligt sind.

weiterlesen...