18. Mai 2022 / Aus aller Welt

Prozess um Oktoberfest-Gutscheine

In München stehen Wiesn-Wirte vor Gericht, weil sie Gutscheine für Hendl und Bier an Polizisten abgegeben haben. Ein Prozess um die Frage, welche Geschenke heutzutage noch erlaubt sind.

Anton Roiderer (r), der langjährige Sprecher der Wiesn-Wirte, im Amtsgericht München.
von Britta Schultejans, dpa

Eine Maß Bier auf dem Münchner Oktoberfest und Hendl-Gutscheine für die Polizei: In der bayerischen Landeshauptstadt soll das Verfahren gegen Wiesn-Wirt Toni Roiderer und seinen Sohn eingestellt werden.

Wenn die beiden bis Mitte Juni je 10 000 Euro an die Münchner Tafel spenden, ist das Verfahren beendet. Das entschied ein Gericht am Mittwoch. Zuvor hatten die Angeklagten und ihre Verteidiger sich mit der Staatsanwaltschaft darauf geeinigt.

Bier und Hendl für 4028,59 Euro

Ursprünglich war ein Strafbefehl von je 27 000 Euro (90 Tagessätze zu 300 Euro) gegen die Männer verhängt worden, die auf dem Oktoberfest das Zelt «Himmel der Bayern» betreiben. Sie hatten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Jahrelang hatten sie Marken für Bier und Hendl an Polizisten aus dem Münchner Nobelvorort Grünwald verschenkt - im Zuständigkeitsbereich der Beamten dort liegt Roiderers Biergarten. Gesamtwert aus den angeklagten, nicht verjährten Taten: 4028,59 Euro. Der Vorwurf lautete auf Vorteilsgewährung.

Vater und Sohn bestritten vor Gericht, Polizisten damit beeinflussen zu wollen. «Das ist für mich ein Dankeschön», sagte Toni Roiderer. «Als Tradition, aber nicht als Vorteilsnahme.» Die Handwerker bekämen von ihm ja auch immer was, sagte Roiderer senior vor Gericht - genauso wie die Frau, die morgens die Zeitung bringe. «Da erwart' ich auch nicht, dass sie mir am nächsten Tag zwei Zeitungen bringt.» Dass dem Sohn wegen Alkohol am Steuer schon einmal der Führerschein abgenommen wurde, sehen die Männer als Beleg für ihre Argumentation, keine Vorzugsbehandlung von der Polizei zu genießen.

Ein weiterer Wiesn-Wirt, der ebenfalls Gutscheine an Polizisten abgegeben hatte, war erst vor kurzem freigesprochen worden. Bei den Roiderers aber lag die Sachlage aus Sicht der Ermittler etwas anders, weil es einen regen Austausch mit dem früheren Leiter der Polizeiinspektion gegeben habe - unter anderem über Mitarbeiter, die im Verdacht standen, Drogen zu konsumieren.

Dieser frühere Leiter war unter anderem deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er sagte am Mittwoch als Zeuge vor Gericht aus und gestand dabei auch, die Familie Roiderer über Polizeikontrollen bei einigen ihrer Mitarbeiter informiert zu haben, die im Verdacht standen, Drogen zu konsumieren. Er sagte dazu: «Keine Meisterleistung, ich weiß.»

Der Keller in der Dienststelle war voller Geschenke

Laut Paragraf 42 des Beamtenstatusgesetzes dürfen Beamtinnen und Beamte - und damit auch Polizisten - keine Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. «Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Dienstherrn», teilte das bayerische Innenministerium mit. Es drohten dienstrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus könnten auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sein - wie Vorteilsannahme oder sogar Bestechlichkeit.

Jahrelang war es aber laut Ermittlern in der Grünwalder Dienststelle gängige Praxis, eigentlich verbotene Geschenke an die Polizei über einen Verein gewissermaßen zu verwalten. Ein pensionierter Beamter berichtete vor Gericht, dass früher «die Keller der Polizeidienststelle voll von Geschenken» gewesen seien. «Das haben die Leute einfach getan, weil sie der Polizei was Gutes tun wollten. Das war ohne Hintergedanken.»

Genehmigungen, die Wiesn-Marken anzunehmen, habe es nicht gegeben, sagte eine Polizistin aus dem Münchner Präsidium, die vor Gericht über die Disziplinarverfahren gegen den Dienststellenleiter und weitere Kollegen aussagte. Sie betonte, dass es «nicht Sinn der Sache sein kann, dass man da Umgehungsgeschäfte einleitet».

Konsequenzen hat die Sache im Übrigen nicht nur für Grünwald, sondern auch für Polizisten auf der Wiesn-Wache in München. Zwischen 2010 und 2019 galt für sie eine Sonderregelung, dass Polizisten, die auf dem Oktoberfest arbeiten, «wiesntypische Zuwendungen» annehmen dürfen, solange sie einen gewissen Wert nicht überschreiten. «Die Regelung ist inzwischen auch aufgehoben», betonte die Vertreterin des Präsidiums. Das Verfahren gegen den früheren Dienststellenleiter und die Wiesn-Wirte «hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen, dass man das überdacht hat».


Bildnachweis: © Peter Kneffel/dpa
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