12. Juni 2024 / Aus aller Welt

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Halter ist nicht Täter

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einem 30-Euro-Bußgeld für einen Parkverstoß beschäftigt. Das Urteil hat Folgen für Autohalter.

Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Pa...
Veröffentlicht am 12. Juni 2024 um 15:42 Uhr von dpa

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Der Halter eines Autos ist nicht automatisch der Täter, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betont und ist damit einem Bürger zur Seite gesprungen, der in Siegburg bei Köln wegen eines Parkverstoßes ein 30-Euro-Bußgeld zahlen sollte.

Dagegen hatte er sich vergeblich vor dem Amtsgericht Siegburg und dem Oberlandesgericht Köln gewehrt. Erst die Richter in Karlsruhe, wo er Verfassungsbeschwerde einreichte, sprangen ihm zur Seite und hoben seine Verurteilung als verfassungswidrig auf. Es liege ein Verstoß gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes vor. Der Beschluss wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Das Vergehen

Ein Wagen parkte mit Parkscheibe länger als erlaubt auf einem Parkplatz in Siegburg. Die Parkscheibe war auf eine Ankunftszeit von 14.30 Uhr gestellt, um 17.35 Uhr stand der Wagen immer noch dort. Zur Frage, wer den Wagen dort abgestellt hat, schwieg der Halter. Dennoch wurde er zur Zahlung des Bußgelds verurteilt.

Das Gericht habe sich zwar das Foto des Autos angeschaut, eine weitere Beweisaufnahme habe aber nicht stattgefunden, rügten die Verfassungsrichter. Das angegriffene Urteil enthalte keinerlei Ansätze sachgerechter Feststellungen und Erwägungen zur Täterschaft. Bei Fehlen jedes weiteren Beweises dürfe aber nicht auf die Täterschaft des Halters geschlossen werden.

«Auch bei Parkverstößen gilt das Täterprinzip», sagte der Verkehrsrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Demuth in Düsseldorf. Das Schweigen des Beschuldigten dürfe nicht gegen ihn gewertet werden. Insofern sei die Entscheidung eine Stärkung des Prinzips der Unschuldsvermutung. Das Amtsgerichtsurteil sei aber eher die Ausnahme als die Regel, sagte Demuth. Normalerweise würden Verfahren bei der Beweislage eingestellt.


Bildnachweis: © Ole Spata/dpa
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Meistgelesene Artikel

Übersicht über aktuelle Baustellen im Stadtgebiet
Stadt Verl

Wann, wo und wie lange? Hier finden Sie Informationen über aktuelle Verkehrsbaustellen im Stadtgebiet. So können Sie...

weiterlesen...
Nächster Hobbymarkt am 5. September
Stadt Verl

Am Samstag, 5. September, ist in Kaunitz von 6 bis 14 Uhr wieder Hobbymarkt. Neben Zier- und Wirtschaftsgeflügel sind...

weiterlesen...
Rollator-Club trifft sich am 14. und 28. August
Stadt Verl

Unter dem Motto „Bewegung ist die beste Medizin“ trifft sich regelmäßig an jedem 2. und 4. Freitag im Monat der...

weiterlesen...

Neueste Artikel

Zug in Frankreich entgleist - über 40 Verletzte
Aus aller Welt

Ein Teil eines Zugs mit rund 180 Passagieren ist in Nordfrankreich nach einer Kollision entgleist. Mehr als 40 Menschen wurden nach vorläufigen Angaben verletzt, darunter eine Frau schwer.

weiterlesen...
Zwölf Tote bei Autounfall in Russland
Aus aller Welt

Auf einer Fernstraße im Nordwesten Russlands stoßen drei Fahrzeuge zusammen. Für viele Menschen endet der Unfall tödlich.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Zug in Frankreich entgleist - über 40 Verletzte
Aus aller Welt

Ein Teil eines Zugs mit rund 180 Passagieren ist in Nordfrankreich nach einer Kollision entgleist. Mehr als 40 Menschen wurden nach vorläufigen Angaben verletzt, darunter eine Frau schwer.

weiterlesen...
Zwölf Tote bei Autounfall in Russland
Aus aller Welt

Auf einer Fernstraße im Nordwesten Russlands stoßen drei Fahrzeuge zusammen. Für viele Menschen endet der Unfall tödlich.

weiterlesen...