Gegen einen Anästhesisten, der durch einen mutmaßlichen Kunstfehler den irreparablen Hirnschaden eines kleinen Mädchens verursacht haben soll, ist das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt worden. Der 44 Jahre alte Arzt aus Bielefeld akzeptierte am Dienstag vor dem Landgericht Detmold 15.000 Euro Strafe. Danach stellte die Strafkammer das Verfahren ein. Mit der Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung gilt der Anästhesist als nicht vorbestraft. Ihn erwartet aber noch eine Zivilklage seitens der Familie des Mädchens, die mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld geltend machen will. Das damals sieben Jahre alte Kind sollte im September 2017 in einer Zahnarztpraxis in Detmold eine Milchzahnbehandlung unter Vollnarkose bekommen. Mehrere Zähne sollten verfüllt oder auch gezogen werden. Die Anklage warf dem Arzt vor, versehentlich den Tubus zur Beatmung in die Speiseröhre statt in die Luftröhre gelegt zu haben. Anzeichen für den Fehler soll der Mediziner nicht rechtzeitig bemerkt haben. Das Mädchen befindet sich aufgrund des Sauerstoffmangels seit dem Vorfall im Wachkoma und ist ein Schwerstpflegefall.
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Mädchen im Wachkoma: Verfahren gegen Arzt eingestellt
Einem Anästhesisten ist mutmaßlich ein Kunstfehler passiert. Die Folgen sind für die junge patientin und ihre Familie drastisch.
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