4. August 2023 / Aus aller Welt

Mann muss wegen Mordes an Ehefrau lebenslang in Haft

Seine Ehefrau trennt sich von ihm, zieht aus und hat eine neue Beziehung. Das will der 48 Jahre alte Mann laut Urteil nicht akzeptieren und erschießt sie, ohne zu zögern.

Der Angeklagte (l.) wird in Konstanz zu lebenslanger Haft verurteilt.
Veröffentlicht am 4. August 2023 um 17:37 Uhr von dpa

Wegen Mordes an seiner 44 Jahre alten Frau in einem Geschäft in Markdorf (Bodenseekreis) ist ein 48 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein sagte, die Art und Weise der Tat vom 21. Januar sei schockierend. Der Mann habe seine Ehefrau mit einer halbautomatischen Schusswaffe niedergestreckt. Mindestens fünf Schüsse seien gefallen. Die Frau sei überrascht worden und in ihrer Verteidigungsmöglichkeit eingeschränkt gewesen.

Der Angeklagte sei voll schuldfähig, sagte Hornstein vor dem Landgericht Konstanz. Er sah Heimtücke und niedrige Beweggründe. Von einer besonderen Schwere der Schuld ging Hornstein jedoch nicht aus. Das Urteil erging wegen Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Führens einer unerlaubten Schusswaffe. Einer Zeugin der Tat muss der Angeklagte zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der 48 Jahre alte Angeklagte mit albanischer Staatsangehörigkeit hatte zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Geplant habe er die Tat aber nicht, hatte er über seinen Verteidiger wissen lassen. In seinem letzten Wort vor dem Urteil entschuldigte er sich für die Tat.

Hornstein ging davon aus, dass der Angeklagte die Frau als seinen Besitz ansah und ihr deswegen das Lebensrecht absprach. Das Motiv sei, dass er die Trennung nicht habe akzeptieren wollen. Die Tat sei eine Bestrafungsaktion gewesen. Der 48-Jährige sei am Tattag mit einem Taxi zu dem Geschäft, in dem seine Frau in der Poststelle gearbeitet habe, gefahren. «Schnurstracks, ohne Zögern» habe er die Waffe herausgeholt und geschossen. Hornstein bezeichnete ihn als schlechten Vater, aggressiven Mann und massiven Trinker.


Bildnachweis: © Katharina Schröder/dpa
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