10. November 2022 / Aus aller Welt

Mann springt wohl unter Zwang in Main: Angeklagter schweigt

Eingeschüchtert durch Schläge eines Bekannten weiß sich ein Mann nicht anders zu helfen und springt im Winter in den Main. Er stirbt. Sein mutmaßlicher Peiniger will vor Gericht nichts dazu sagen.

von Angelika Resenhoeft, dpa

Aus Rache soll ein Mann einen Bekannten misshandelt und gezwungen haben, in den eiskalten Main zu springen. Das verzweifelte, körperlich durch Schläge und winterliche Kälte erschöpfte Opfer hat keine Chance und stirbt: Seit Donnerstag muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten, unter anderem wegen Mordes. Gesehen hat die Tat im Februar in Unterfranken wohl niemand, aber der Angeklagte soll alles mit seinem Handy gefilmt haben.

In einem Clip ist am ersten Prozesstag das Opfer in offensichtlicher Todesangst zu sehen, das sich von außen an ein Brückengeländer klammert. Eine Männerstimme zählt laut bis drei, der 30-Jährige lässt los und stürzt rund zwölf Meter in den Tod.

Zunächst keine Angaben

«Heute wird mein Mandant noch keine Angaben machen», sagt der Verteidiger des 35-jährigen Angeklagten angesichts der Vorwürfe am Donnerstag. Am nächsten Verhandlungstag (18. November) werde er aber wohl Fragen des Gerichts beantworten. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung und Mord in mittelbarer Täterschaft. Das bedeutet, ein Täter nutzt jemand anderen als «Werkzeug» für die Begehung der Tat, führt also die Handlung nicht selbst aus.

Die Staatsanwaltschaft listet vor der Großen Strafkammer etliche Vorwürfe auf, darunter Schläge gegen den Kehlkopf und das Jochbein des Opfers. Der Angeklagte soll den Mann zudem gezwungen haben, in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar bei Wörth am Main (Landkreis Miltenberg) bis zur Brust in den Hochwasser führenden Fluss zu gehen und dort - bei einer Wassertemperatur von nicht einmal sieben Grad Celsius - für ein paar Minuten zu bleiben. Ebenso dokumentiert per Handy. «Er wollte sich rächen», sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh vor Gericht.

Verdächtiger und Opfer kannten sich seit Jahren

In der Tatnacht will der 35-Jährige dem Opfer mutmaßlich eine Abreibung verpassen. Nachdem er es laut Anklage malträtiert und ins Wasser schickt, zwingt der Angeklagte den stark frierenden 30-Jährigen schließlich, zu einer mehr als einen Kilometer entfernten Fußgänger- und Eisenbahnbrücke zu laufen. Dort fällt das Opfer schließlich in den Tod.

Der Verdächtige und das Opfer kannten sich seit Jahren, beide saßen zeitweise auch zusammen in einem Gefängnis. Dort soll sich das Opfer bei einem Stationsbeamten über den gewalttätigen Angeklagten beschwert haben.


Bildnachweis: © Heiko Becker/HMB Media/ Heiko Becker
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