Einen Tag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Amokfahrer war am Dienstag wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen - und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.
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Nach Amokfahrt-Urteil legt Verteidiger Revision ein
Lebenslange Haft und Psychiatrie - so lautete das Urteil im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier. Die Verteidigung aber hat jetzt Revision eingelegt.
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