17. Januar 2023 / Aus aller Welt

Messerattacke an Grundschule - Angeklagter schweigt

Ein Mann greift an einer Grundschule ein Mädchen mit einem Messer an und sticht zu. Eine Betreuerin will helfen, auch sie wird verletzt. Nun hat in Stuttgart der Prozess begonnen.

Einsatzkräfte der Polizei sichern vor der Grundschule in Esslingen den Tatort (Archivbild).
Veröffentlicht am 17. Januar 2023 um 16:15 Uhr von dpa

Nach einer Messerattacke in einer Grundschule in Esslingen südöstlich von Stuttgart will sich der Angeklagte vorerst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. Er werde zunächst weder zu seiner Person Stellung nehmen noch zum Tag der Tat, sagte sein Verteidiger zu Beginn des Prozesses gegen den 25-Jährigen vor dem Stuttgarter Landgericht.

Der Mann soll am 10. Juni die Ferienbetreuung in der Schule überfallen und ein damals sieben Jahre altes Mädchen am Eingang des Gebäudes angegriffen haben. Auch eine Betreuerin wurde verletzt, als sie helfen wollte.

Bei der Suche nach einem möglichen Motiv für die Tat muss das Gericht nun also auf die Aussagen der Zeugen und die Einschätzung von zwei Gutachtern vertrauen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Mann versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Den Ermittlungen zufolge war das Mädchen mehrfach mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Hinterkopf und den Nacken geschlagen und schwer verletzt worden. Auch die damals 61 Jahre alte Betreuerin erlitt Verletzungen durch das Messer.

Möglicherweise vermindert schuldfähig

Nach wie vor ist aber unklar, ob der in Deutschland geborene Mann mit niederländischem Pass überhaupt für die Tat in der Schule zur Verantwortung gezogen werden könne. Denn laut Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte dafür, dass er wegen einer seelischen Störung oder psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig und gefährlich sein könnte.

Als sicher gilt laut Staatsanwaltschaft hingegen, dass es sich bei dem betroffenen Mädchen um ein Zufallsopfer gehandelt habe. Auch die Betreuerin soll dem Mann aus Esslingen nicht bekannt gewesen sein.


Picture credit: © Bernd Weißbrod/dpa
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