18. September 2025 / Aus aller Welt

Pocher scheitert mit Beschwerde – Becker setzt sich durch

Boris Becker gewinnt seinen seit Jahren dauernden Rechtsstreit gegen Oliver Pocher endgültig. Was das Urteil für beide bedeutet.

Boris Becker setzt sich mit Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher durch. (Archivbild)
Veröffentlicht am 18. September 2025 um 20:22 Uhr von dpa

Ex-Tennisstar Boris Becker (57) hat sich mit seiner Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher endgültig durchgesetzt. Ein entsprechendes Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe sei rechtskräftig, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofs (BGH) der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. 

Der dreifache Wimbledon-Sieger Becker hatte im November 2023 vom Karlsruher Oberlandesgericht im Streit um Bilder der RTL-Sendung «Pocher - gefährlich ehrlich» Recht bekommen. 

Pocher (47) durfte laut dem früheren Urteil strittige Bildsequenzen des Fernsehbeitrags nicht mehr weiter verbreiten. Außerdem musste er die betreffenden Filmausschnitte löschen, soweit sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht waren. 

Pocher wollte sich beim BGH wehren 

Das Oberlandesgericht hatte in seinem Urteil damals keine Revision zum BGH zugelassen. Dagegen wollte sich Pocher am BGH wehren - seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde jetzt aber zurückgewiesen, wie der Sprecher auf Anfrage mitteilte. (Rechtssache VI ZR 393/23) 

Der Rechtsweg in dieser Sache sei nun ausgeschöpft, sagte Beckers Offenburger Anwalt Samy Hammad. «Die Rechtsauffassung, die wir vertreten haben, hat sich letztendlich bestätigt.» Weder Becker noch Pocher waren damals vor Gericht erschienen. 

Anwältin bringt Verfassungsbeschwerde ins Spiel

Pochers Hamburger Anwältin Patricia Cronemeyer teilte auf Anfrage mit, sie halte die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde für inakzeptabel. Es wäre ihrer Ansicht nach zu erwarten gewesen, dass der BGH als höchste Instanz die «vorliegende Fehlentscheidung» nach Recht- und Gesetzmäßigkeit hin überprüft und entsprechend korrigiert, wie Cronemeyer in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte. «Ich werde nunmehr mit meinem Mandanten besprechen, ob er Verfassungsbeschwerde einlegt, um diese Entscheidung, die gravierend gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, aufzuheben.» 

Unter dem Slogan «Make Boris rich again» wurde in der strittigen Sendung ein Spendenaufruf gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz war zu sehen, dass Becker den dreistelligen Eurobetrag auch bekam - aber ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der Becker in der Sendung verliehen wurde.


Bildnachweis: © Soeren Stache/dpa
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