25. Juli 2021 / Aus aller Welt

Polizei löst Partys mit Hunderten Teilnehmern auf

Am Wochenende zog es Hunderte zum Feiern und Tanzen nach draußen. Die Polizei musste eingreifen - beispielsweise in Berlin, wo rund 4000 Menschen im Park feierten.

Viele Party-Hot-Spots in der Bundesrepublik sind am Wochenende auch ruhig geblieben, wie die Sachsenbrücke in Leipzig. (Archivbild)
von dpa

In mehreren Großstädten hat die Polizei in der Nacht zu Sonntag Partys mit Hunderten Teilnehmern aufgelöst. Im Berliner Volkspark Hasenheide waren sogar rund 4000 Menschen zusammengekommen, wie die Polizei mitteilte. In München und Dortmund wurden Gruppen von etwa 500 Leuten aufgelöst.

Anwohnerinnen und Anwohner des Berliner Parks hatten sich am späten Samstagabend über laute Musik beschwert. Nach der Christopher-Street-Day-Demo am Samstag hatte es nach ersten Erkenntnissen auch Teilnehmende in die Hasenheide verschlagen. Die Einsatzkräfte ließen die Musik stoppen und forderten die Feiernden auf, den Park zu verlassen. Erst am frühen Morgen war der Einsatz beendet, wie eine Polizeisprecherin sagte. Die meisten hätten ohne Widerstand auf die Anweisungen gehört.

Party an der Isar aufgelöst

Eine Party an einer Brücke an der Isar in München schätzte die dortige Polizei in der Nacht wegen des hohen Wasserstands als gefährlich ein. Zusätzlich sei der Infektionsschutz nicht mehr gewährleistet gewesen, und die Teilnehmerzahl habe die derzeit erlaubte Anzahl für Treffen überschritten. Der Großteil der feiernden Jugendlichen verließ die Party nach dem Eingreifen der Polizei ruhig. Einige Partygäste wären jedoch aggressiv geworden und es sei unter anderem ein Stein auf die Beamten geworfen worden, so die Polizei.

Auch im Dortmunder Park der Partnerstädte kam die Mehrzahl den Ansagen der Polizei nach, es kam der Polizei zufolge aber auch zu Widerstand. Gegen 2.30 Uhr warf demnach eine bislang unbekannte Person eine Glasflasche auf einen der Streifenwagen. Außerdem soll sich eine 41-Jährige dem Platzverweis widersetzt haben. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.


Bildnachweis: © Alexander Prautzsch/dpa-Zentralbild/dpa
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