8. August 2021 / Aus aller Welt

Süden Frankreichs gilt nun als Hochrisikogebiet

Aufgrund gestiegener Ansteckungszahlen stuft die Bundesregierung Teile Frankreichs als Hochrisikogebiet ein. Darunter sind auch beliebte Touristenziele wie die Insel Korsika und das in Übersee liegende Guadeloupe.

Blick auf den alten Hafen Marseilles, auch bekannt als Vieux-Port. Seit Mitternacht gelten größere Teile Frankreichs als Corona-Hochrisikogebiet.
von dpa

Der Süden Frankreichs gilt seit Mitternacht als Corona-Hochrisikogebiet.

Die Bundesregierung stufte die französischen Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur sowie die Insel Korsika und auch die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und St. Barthélemy aufgrund gestiegener Ansteckungszahlen entsprechend ein. Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen damit nun in Deutschland in Quarantäne und können diese frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beenden.

Niederlande nicht mehr Hochrisikogebiet

Für die Niederlande entfiel diese Beschränkung am Sonntag. Das Land gilt nach einem Rückgang der Infektionszahlen nun nicht mehr als Hochrisikogebiet, mit Ausnahme der Landesteile in Übersee. In den Niederlanden gehen Neuinfektionen drastisch zurück, nachdem die Regierung insbesondere das Nachtleben eingeschränkt hat. Frankreich steckt dagegen in einer vierten Corona-Welle. Innerhalb einer Woche infizierten sich zuletzt etwa 225 Menschen je 100.000 Einwohnern.

Seit Sonntag gelten auch mehrere weitere Staaten außerhalb Europas als Hochrisikogebiete: Algerien, Bangladesch, Haiti, Honduras, Irak, Kasachstan, Korea (Demokratische Volksrepublik), Marokko, Mexiko, Myanmar, Papua-Neuguinea, Philippinen, Senegal, Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Turkmenistan und Usbekistan.

Getestet, geimpft oder genesen

Menschen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Seit einer Woche müssen zudem alle ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass sie entweder negativ auf das Coronavirus getestet, gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind.

«Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, jedoch nicht von der Quarantäne-Pflicht. Kinder unter zwölf Jahren können die Quarantäne aber fünf Tage nach Einreise beenden - auch ohne Test», schreibt die Bundesregierung in einem Hinweis zu den neuen Regeln für Ein- und Rückreisen nach Deutschland.


Bildnachweis: © picture alliance / dpa
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