2. November 2021 / Aus aller Welt

Südwesten führt strengere Regeln für Ungeimpfte ein

Die Corona-Fallzahlen im Südwesten steigen deutlich. Nun wurde ein wichtiger Schwellenwert bei der Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten wiederholt überschritten. Mit Auswirkungen vor allem für Ungeimpfte.

Ein Patient auf der Intensivstation für Covid-19 Patienten des Klinikum Stuttgart. Für Ungeimpfte gelten in Baden-Württemberg künftig wieder umfassendere Testpflichten sowie die Rückkeh...
von dpa

In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch die Corona-Warnstufe in Kraft. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen hat heute den zweiten Werktag in Folge den Wert von 250 überschritten, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Stuttgart mitteilte.

Damit gelten künftig wieder strengere Regeln vor allem für Ungeimpfte. Die erste kritische Marke sei erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag mit. «Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen.» Dort lägen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf, so Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse. «Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems», teilte der Gesundheitsminister mit.

Für Ungeimpfte bedeutet die Warnstufe wieder umfassendere Testpflichten sowie die Rückkehr von Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss künftig bei zahlreichen Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen etwa im Restaurant, Kino oder Schwimmbad einen PCR-Test vorweisen. Ein Schnelltest reicht dann nicht mehr aus.

Zudem sehen die strengeren Regeln wieder eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und fünf weitere Personen vor. Geimpfte und Genese sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.


Bildnachweis: © Marijan Murat/dpa
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