Der Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, darf wieder gejagt werden. Das Verwaltungsgericht hat heute den Eilantrag gegen den Abschuss abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Es liege eine zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot vor, hieß es zur Begründung. Die Ausnahme diene der «Abwendung eines ernsten landwirtschaftlichen Schadens». Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss endet am 31. Juli. Es sei festzustellen, dass durch das Tier eine «Übertötung» stattgefunden habe, teilte das Gericht weiter mit. Der Goldschakal habe nachweislich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang eine enorme Anzahl von Schafen gerissen. 76 Tiere derselben Herde seien in drei Rissvorfällen im Mai getötet worden, die eindeutig auf den Goldschakal zurückgeführt werden könnten. Eine zumutbare Alternative zur Tötung des Tieres - etwa in Form eines Einfangens - sei nicht gegeben. Es wäre der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband (DJV) heißt. Gegen den Beschluss (Az. 8 B 16/25) kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Ende vergangener Woche hatte das Verwaltungsgericht einen sogenannten Hängebeschluss erlassen, nachdem der Goldschakal vorerst nicht mehr gejagt werden durfte. Ein Naturschutzverband hatte sich gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Umwelt an das Gericht gewandt. Mit dem Hängebeschluss sollte sichergestellt werden, dass vor einer Entscheidung in der Sache keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Der Goldschakal ist seit längerem nicht mehr auf der Insel gesehen worden. Auch weitere Rissvorfälle waren bis Anfang der Woche nicht gemeldet worden. Das Umweltministerium rechnete aber nicht damit, dass das Tier Sylt verlassen hat. Nach Vorort-Berichten wurden demnach mehr als 90 Tiere getötet, zuletzt in der Nähe von List. Die über die 76 hinausgehenden Risse wurden aber nicht so zeitnah gemeldet, dass verlässliche Proben für einen DNA-Nachweis hätten entnommen werden können, wie eine Sprecherin des Umweltministeriums Anfang der Woche sagte.Gericht sieht keine zumutbare Alternative zur Tötung
Goldschakal seit längerem unauffällig
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Sylter Goldschakal darf geschossen werden
Darf der Goldschakal auf Sylt geschossen werden oder nicht? Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat nun eine Entscheidung getroffen.
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