8. Juni 2023 / Aus aller Welt

Till Lindemann lässt Vorwürfe zurückweisen

Rammstein-Sänger Till Lindemann lässt sich jetzt anwaltlich vertreten. Erste juristische Konsequenzen werden angekündigt.

von dpa

Rammstein-Sänger Till Lindemann weist Vorwürfe gegen ihn zurück. Seine Interessen lässt der 60-Jährige nun anwaltlich vertreten. Das gaben die Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz bekannt.

«In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben», heißt es darin. «So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.»

Einleitung rechtlicher Schritte

Die Anwälte kündigten juristische Konsequenzen an. «Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten.»

Mehrere Frauen haben in den vergangenen Tagen - teilweise anonym - Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Lindemann erhoben. Die Frauen schildern Situationen, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Junge Frauen seien während Konzerten ausgewählt und gefragt worden, ob sie zur Aftershowparty kommen wollen. Dabei soll es nach Schilderungen einiger Frauen auch zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

Stellungnahme von Rammstein

In einer Stellungnahme von Rammstein hieß es bereits vor einigen Tagen, die Vorwürfe hätten sie sehr getroffen und man nehme sie außerordentlich ernst. «Unseren Fans sagen wir: Es ist uns wichtig, dass Ihr euch bei unseren Shows wohl und sicher fühlt - vor und hinter der Bühne.» Weiter hieß es in dem Schreiben: «Wir verurteilen jede Art von Übergriffigkeit und bitten euch: beteiligt euch nicht an öffentlichen Vorverurteilungen jeglicher Art denen gegenüber, die Anschuldigungen erhoben haben. Sie haben ein Recht auf ihre Sicht der Dinge.» Auch die Band habe aber ein Recht - nämlich ebenfalls nicht vorverurteilt zu werden.


Bildnachweis: © Malte Krudewig/dpa
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