1. April 2022 / Aus aller Welt

Prozess um tödlichen Maskenstreit: Tatort-Fotos im Fokus

Ein junger Tankstellenmitarbeiter wird nach einem Streit um eine Maske erschossen. Der mutmaßliche Schütze gesteht die Tat vor Gericht. Nun geht es in dem Prozess vor allem um Details.

Der Angeklagte muss sich wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten.
von Robert Schlieker, dpa

Die Mutter des 20-jährigen Opfers verlässt den Verhandlungssaal im Landgericht Bad Kreuznach, bevor die Bilder gezeigt werden.

Mit jedem Foto, das an diesem Freitag auf den Fernsehern im Mordprozess um den tödlichen Schuss von Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz gezeigt wird, zoomt das Gericht näher an das Verbrechen heran. Auf ein Satellitenbild folgt eine Außenaufnahme des Tatorts - einer Tankstelle. Dann ein Bild des Verkaufsraums. Als nächstes der Tresen-Bereich, das Einschussloch in einer Plexiglasscheibe. Bei allen weiteren Bildern ist es absolut still im Verhandlungssaal, einige Zuschauer wenden den Blick ab.

Die Nahaufnahmen des toten 20-Jährigen dokumentierten das Verbrechen in ganzer Brutalität. Der 50-jährige Mann, dem die Staatsanwaltschaft die Tötung des jungen Tankstellenmitarbeiters durch einen Revolverschuss aus unmittelbarer Nähe als Mord vorwirft, hat währenddessen seinen Blick gesenkt.

Der mutmaßliche Täter ist neben Mordes auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Er hatte in einem früheren Prozesstermin die Tat gestanden und mittels einer von seinem Verteidiger verlesenen Stellungnahme umfassend ausgesagt. Laut Ermittlungen hatte er am 18. September vergangenen Jahres an der Tankstelle Bier kaufen wollen, was ihm der Mitarbeiter verwehrte, weil der Mann keine Maske trug. Nach einer Diskussion mit dem Schüler, der als Aushilfe dort jobbte, verließ er die Tankstelle zunächst ohne Bier. Um «ein Zeichen zu setzen» sei er später zurückgekommen, um den jungen Mann in einen Streit zu verwickeln und zu erschießen.

Ex-Kollege im Zeugenstand

Erster Zeuge des Verhandlungstages ist ein 30-jähriger Mitarbeiter der Tankstelle. «Es ist ein anderes Arbeiten, aber es geht», sagt er auf die Frage nach der Stimmung in der Belegschaft. Seine Schicht hätte seiner Aussage nach unmittelbar nach der des 20-jährigen Opfers beginnen sollen.

Dass die Tötung seines Kollegen auch innerlich Spuren hinterlassen hat, offenbart eine Frage der Richterin. Wenn jemand heute ganz ohne Maske oder Maske nur unter der Nase in die Tankstelle komme, «da sagt man mittlerweile nichts mehr, um gewissen Konflikten aus dem Weg zu gehen», erklärt der Zeuge. Gefragt nach dem allgemeinen Verhalten des Opfers: «Gegenüber Kunden war er immer sehr freundlich, nie anmaßend. Ich habe nie Situationen mitbekommen, die eskaliert sei oder in der es zu einer Diskussion kam.»

Krude Ansichten zur Corona-Pandemie

Ein weiterer Zeuge kennt den Angeklagten vom Gassigehen mit den Hunden. Der 67-Jährige erklärt, man habe zwar per Telegram-Messenger geschrieben und sich auch einmal zum Grillen getroffen, doch sei die Beziehung zum Angeklagten eher eine lose Bekanntschaft gewesen. Da der Angeklagte sich so gut mit Computern ausgekannt habe, habe er dessen Hilfe das ein oder andere Mal in Anspruch genommen.

Die Verlesung der Chatverläufe der beiden belegt auch die kruden Ansichten des Angeklagten zur Corona-Pandemie. So schreibt er an einer Stelle, dass der Lockdown in den USA mit der Abwahl Donald Trumps «nun ja sein Ziel erreicht habe».

Viele Unterbrechungen

Ansonsten ist dieser Verhandlungstag ein Vormittag der Unterbrechungen. Ein erstes Mal unterbricht die Vorsitzende Richterin die Sitzung, weil die als Zeugin geladene Lebensgefährtin des Angeklagten unpünktlich ist. Die nächste Unterbrechung folgte, um zu klären, ob die 51-Jährige als Partnerin des Angeklagten rechtlich verpflichtet wäre auszusagen. Den Antrag der Verteidigung, der Frau einen Zeugenbeistand zu bestellen, lehnt das Gericht nach einer dritten Unterbrechung ab, beendet die Vernehmung dennoch. Der Frau soll ein Dolmetscher für bessere Verständigung zur Seite gestellt werden.

Das angebliche Verlöbnis der beiden spielt bei all diesem Hin- und Her die zentrale Rolle. Für wirksam Verlobte sieht die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht vor – zum Schutz von Zeugen vor Gewissenskonflikten. Der Zeuge darf in diesem Fall schweigen, ohne dass daraus Nachteile erwachsen. Entsprechend hitzig und ausführlich verläuft die Diskussion vor Gericht über diese vermeintliche Nebenfrage und die rechtliche Voraussetzung eines Verlöbnisses. Wenig Klarheit bringen dabei die Angaben der Zeugin selbst: «Ich habe nie die Ehe versprochen, aber eine Verlobung gemacht», sagt sie. Aktuell heiraten wolle sie den Angeklagten nicht. In einem kommenden Verhandlungstermin soll dieses Thema wieder zur Sprache kommen und die Vernehmung der Frau fortgesetzt werden.


Bildnachweis: © Sebastian Gollnow/dpa Pool/dpa
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