22. Juni 2021 / Aus aller Welt

Vor Gericht: Tödlicher Streit um nicht angeleinten Hund

Ein 34-Jähriger muss sich dafür verantworten, einen 52-Jährigen getötet zu haben. Die Männer waren wegen ihrer Hunde in Streit geraten. Die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 34-Jährigen vor, im November 2020 einem 52-Jährigen ein Messer in die Schläfe gerammt zu haben.
Veröffentlicht am 22. Juni 2021 um 18:28 Uhr von dpa

Im Prozess um den tödlichen Streit zwischen zwei Hundebesitzern in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe wegen Mordes gefordert.

Weil der 34 Jahre alte Angeklagte laut psychiatrischem Gutachten wegen einer speziellen Form der depressiven Störung vermindert schuldfähig ist, plädierte Staatsanwalt Torsten Naumann am Dienstag vor dem Landgericht Leipzig für eine Haftstrafe von neun Jahren.

Mit dem gezielten und wuchtigen Stoß mit dem Messer in die Schläfe seines Opfer habe der Angeklagte dessen Tod billigend in Kauf genommen, betonte der Staatsanwalt. Er sah das Mordmerkmale der Heimtücke als begründet an, weil das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei. Die Tat hatte sich vor den Augen des 16 Jahre alten Sohnes des 52 Jahre alten Opfers abgespielt.

Opfer und Täter, beide Deutsche, waren am Vormittag des 20. November mit ihren Hunden spazieren. Es kam zu einem ersten Streit, weil der 52-Jährige seinen Vierbeiner angeblich nicht angeleint hatte. Stunden später machte sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Suche nach seinen Kontrahenten und entdeckte sie am Abend in der gleichen Gegend. «Mit den Worten "Jetzt habe ich euch" ist er auf sie zugestürmt und hat den Mann mit der einen Hand gestoßen und ihm mit der anderen Hand das Messer in den Kopf gestoßen», erläuterte Naumann. Fünf Tage nach der Attacke erlag der Familienvater seinen schweren Kopfverletzungen.

Der Angeklagte selbst hatte im Verfahren erklärt, dass er das Opfer in Notwehr erstochen habe, weil er von Vater und Sohn plötzlich angegriffen worden sei. Diese Version sei in der Beweisaufnahme nicht widerlegt worden, betonte die Verteidigerin des 34-Jährigen. Zudem habe sich ihr Mandant nach dem ersten Streit nachweislich um stationäre psychiatrische Hilfe bemüht und nicht in erster Linie Rachepläne geschmiedet. Sie plädierte auf Freispruch.

Das Urteil sollte noch am Dienstagabend verkündet werden.


Bildnachweis: © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
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