Gütersloh. Mit Wirkung zu Donnerstag, 22. Januar, 0 Uhr, hebt der Kreis Gütersloh die allgemeine kreisweite Stallpflicht von Geflügel auf. Diese wurde nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest im November vergangenen Jahres vom Veterinäramt des Kreises Gütersloh angeordnet. Der letzte Ausbruch bei einer Geflügelhaltung im Kreis Gütersloh war in der ersten Dezemberwoche.
Die dazugehörige Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 996 veröffentlicht. Die Amtsblätter sind unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblaetter zu finden.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)


