2. Februar 2024 / Kreis Gütersloh

Finanzspritze für Förderverein Stalag

Der Förderverein Stalag 326 (VI K) Senne erhält zusätzlich zu den ohnehin bewilligten Fördergeldern 10.000 Euro in...

von Pressestelle Kreis Gütersloh

Der Förderverein Stalag 326 (VI K) Senne erhält zusätzlich zu den ohnehin bewilligten Fördergeldern 10.000 Euro in 2024. Das haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport in ihrer Sitzung am Donnerstag, 1. Februar, einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Bei mehreren anderen Tagesordnungspunkten vertagten sich die Politikerinnen und Politiker wegen weiterem Beratungsbedarf in den Fraktionen auf den Kreisausschuss am nächsten Montag (5. Februar).

Der Förderverein Stalag 326 (VI K) Senne hatte beim Kreis Gütersloh (und bei der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock) zusätzlich einmalig 10.000 Euro für das Haushaltjahr 2024 beantragt, um eine zusätzliche Personalstelle finanzieren zu können. Bisher zahlen sowohl Stadt als auch Kreis jeweils 25.000 pro Jahr an den Förderverein, um die einzige Vollzeitstelle des Geschäftsführers zu finanzieren. Die zusätzliche Stelle, befristet für zehn Monate bis Ende des Jahres, soll vor allem die vielen Ehrenamtlichen entlasten, so der Förderverein in seinem Antrag. Vor dem Hintergrund, dass aktuell die Zukunft der Gedenkstätte – Stichwort Gedenkstätte von nationalem Rang unter Federführung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – ungeklärt ist, wird die Hauptarbeit in der Gedenkstätte nach wie vor weitestgehend von Ehrenamtlichen geleistet. Der LWL soll mit weiteren 20.000 Euro die zusätzliche Stelle mitfinanzieren, knapp 6.000 Euro will der Förderverein aus eigenen Mitteln beisteuern.

 

Noch nicht entschieden wurde unter anderem über eine Vorlage der Verwaltung, die einen um rund 10.000 Euro höheren Zuschuss für die Nordwestdeutsche Philharmonie (NWD) vorsieht. Im Fall der NWD gibt es einen OWL-weit inhaltlich gleich lautenden Antrag, der in allen 17 Kommunen und Kreisen, die Mitglied im Trägerverein der NWD sind, zur politischen Beratung kam beziehungsweise noch kommt. Das mittelfristige Finanzkonzept, auf das sich die kommunalen Gesellschafter einst geeinigt hatten, ist durch die hohen Tarifabschlüsse in Schieflage geraten. Die üblicherweise eingepreiste Dynamisierung von 2,5 Prozent/Jahr reichte bei Abschlüssen im zweistelligen Prozentbereich nicht aus: Die Tarifparteien im Orchesterbereich orientieren sich stets am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Der Zuschuss aus dem Kreis Gütersloh für die NWD in 2024 würde sich – so er denn beschlossen wird – von knapp 101.000 auf 111.000 Euro erhöhen. In 2025 würde der Betrag entsprechend angepasst. Die mittelfristige Finanzplanung der kommunalen Träger reicht bis in das nächste Jahr, in absehbarer Zeit werden die Zuschüsse neu verhandelt. Aktuell trägt der Kreis Gütersloh 3,19 Prozent der kommunalen Finanzierungsanteile in OWL in Höhe von geplanten 3.481.439 Euro im Jahr 2024. Die geplanten Gesamteinnahmen des B-Orchesters (Sollstärke 78 Musikerinnen und Musiker) belaufen sich in 2024 auf 8.748.269 Euro.

 

Einstimmig hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport die Fortführung des Projekts Entdeckerwoche in Kitas und Grundschulen beschlossen. Die Praxis-Aktionstage mit den  Schwerpunkten MINT, Gesundheit und Sprache innerhalb der Entdeckerwochen sollen zunächst für 3 Jahre (2025 bis 2027) weitergeführt werden. Dafür werden in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 Mittel in Höhe von 35.000 Euro zusätzlich pro Jahr vom Kreis Gütersloh bereitgestellt. Das ist die Summe, die bisher durch die Osthushenrich-Stiftung Gütersloh jährlich zur Verfügung gestellt wurde. Mit Ablauf dieses Jahres läuft die Förderung der Stiftung nach sechs Jahren aus.

 

Abgelehnt wurden durch die Ausschussmehrheit mehrere Anträge, in denen es um Kürzungen beziehungsweise niedrigere Zuschüsse ging: So wird es unter anderem keine Kürzungen des Zuschusses bei der Musikschule für den Kreis Gütersloh geben. Auch der Antrag, eine weitere Fachkraft für Veranstaltungstechnik zu streichen und den Ansatz des Medienzentrums auf 40.000 Euro zu begrenzen, erhielt keinen Zuspruch.

 

 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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