5. Juni 2025 / Kreis Gütersloh

Kreis Gütersloh fördert Beratungsstellen

Gütersloh. Durch den Hebammenmangel ist es für schwangere Frauen auch im Kreis Gütersloh oft schwierig eine geeignete...

von Lena Baron

Gütersloh. Durch den Hebammenmangel ist es für schwangere Frauen auch im Kreis Gütersloh oft schwierig eine geeignete Hebamme zu finden. Die ASB-Hebammenzentrale Bielefeld-Gütersloh unterstützt bei der Suche und vermittelt unkompliziert, wohnortnah und kostenlos eine Hebamme, die nach Möglichkeit den individuellen Wünschen entspricht. Die Hebammen bieten von der Schwangerenvorsorge bis zur Stillberatung viele Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett an. Der Kreis Gütersloh fördert das Angebot mit jährlich 5.000 Euro. Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit haben in ihrer Sitzung am Mittwoch, 4. Juni, einer Verlängerung dieser Förderung für weitere drei Jahre – von 2026 bis 2028 – einstimmig zuge-stimmt.

Nachdem es 2018 zu finanziellen Engpässen kam, wird die Hebammenzentrale seitdem sowohl vom Kreis Gütersloh als auch von der Stadt Bielefeld gefördert. Im Jahr 2022 übernahm der Arbeiter-Samariter-Regionalverband Ostwestfalen-Lippe die Trägerschaft der Beratungsstelle. Mit dem Kreis Gütersloh wurde eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die eine jährliche Förderung von 5.000 Euro vorsieht. Diese läuft Ende dieses Jahres aus und wird nach Zustimmung im Kreisausschuss bis Ende 2028 verlängert. 

Um Schwangerschaftskonflikte zu vermeiden und zu bewältigen, gibt es im Kreis Gütersloh vier staatlich anerkannte Beratungsstellen: Diakonie Gütersloh, Diakonie im Kirchenkreis Halle, pro familia Gütersloh und den Sozialdienst katholischer Frauen. Sie beraten Frauen, Männer und Paare, die ungewollt oder ungeplant schwanger sind und helfen beim Entscheidungsprozess, ob die Schwangerschaft fortgeführt oder abgebrochen werden soll. Den größten Teil der Förderung dieser Beratungsstellen übernimmt das Land NRW, das 80 Prozent der Bruttopersonalkosten übernimmt sowie eine Sachkostenpauschale zahlt. Komplementär dazu fördert der Kreis Gütersloh die Beratungseinrichtungen. Für das Jahr 2025 lag der Kreiszuschuss bei rund 89.620 Euro. Durch einen geringen Stellenzuwachs sowie der Tariferhöhung beläuft sich der Zuschuss für das kommende Jahr auf rund 91.100 Euro. Damit die Beratungen kontinuierlich weiterlaufen können und die Träger Planungssicherheit haben, werden die Verträge für fünf Jahre geschlossen. Dem neuen Zuschuss sowie der Vertragsverlängerung für die vier Beratungsstellen stimmten die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit ebenfalls einstimmig zu. Der Kreisausschuss wird darüber final in seiner nächsten Sitzung am 16. Juni abstimmen.

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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