28. Oktober 2025 / Kreis Gütersloh

Kreistag stimmt mit großer Mehrheit für Beitritt zur Stalag-Stiftungs GmbH

Gütersloh. Der Kreistag Gütersloh hat in einer Sondersitzung am Montagnachmittag mehrheitlich der Gründung der...

Veröffentlicht am 28. Oktober 2025 um 13:40 Uhr von Jan Focken

Gütersloh. Der Kreistag Gütersloh hat in einer Sondersitzung am Montagnachmittag mehrheitlich der Gründung der ‚Stiftung Gedenkstätte Stalag 326 gemeinnützige GmbH‘ zugestimmt. Mit 64 Ja bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen stimmte der Kreistag ebenfalls dem ‚Letter of Intent‘ zu. Allerdings wurde dieser nach langer Diskussion und langer Sitzungsunterbrechung angepasst. Der ‚Letter of Intent‘ (LOI) ist eine Absichtserklärung zwischen dem Land NRW, den Kreisen in Ostwestfalen-Lippe, der Stadt Bielefeld, der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, der Bezirksregierung Detmold, dem Förderverein der Gedenkstätte Stalag 326 und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). In ihm sind die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen festgehalten. Der LOI soll in eine gemeinsame Konsortialvereinbarung der Gesellschafter der Gedenkstätte überführt werden. 

Der eigentliche Beschluss des Kreistags, die Gründungspläne der Gedenkstätte zu unterstützen, datiert bereits aus dem März vergangenen Jahres. Die Sondersitzung war von Landrat Sven-Georg Adenauer einberufen worden aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen von den GRÜNEN, der SPD, der UWG und der FDP. Die Antragsteller wollten erreichen, dass der Kreis sich noch in der laufenden Legislaturperiode für einen Beitritt zur gemeinnützigen GmbH ausspricht. Es sei der noch bestehende Kreistag, der seit sich in den vergangenen Jahren umfassend mit der Thematik befasst habe. Daher der Antrag auf eine Sondersitzung, damit der ‚alte‘ Kreistag noch den Beschluss fasst. Der neue Kreistag konstituiert sich in der nächsten Woche, am 3. November. Ihm werden 34 Kreistagsmitglieder – und der Landrat – nicht mehr angehören. Die größte Fraktion, die CDU, hatte ihrerseits zur Sondersitzung einen Antrag gestellt. In diesem unterstrich sie, dass der Anteil des Kreises Gütersloh an den Betriebskosten der Gedenkstätte auf jährlich 210.000 Euro gedeckelt werden müsse, wie es der Kreistag auch beschlossen hatte. Zum anderen hatte die Fraktion beantragt, die Formulierung im ‚Letter of Intent‘ zu streichen, wonach „Personalkostenentwicklungen“ zu höheren Kosten in der Zukunft beitragen könnten. Lediglich tarifliche Personalkostenerhöhungen wolle man mittragen, keine durch eine etwaige Aufstockung des Personalkörpers. In einer fast einstündigen Sitzungspause nach intensiver Diskussion fanden die genannten Fraktionen eine Lösung und arbeiteten das Anliegen der CDU in den Antrag der anderen Fraktionen ein. Personalkostensteigerungen sollen ausdrücklich nur tarifbedingt möglich sein. Der bereits beschlossene Beitrag des Kreises Gütersloh von 210.000 Euro an den Betriebskosten ab dem ersten Jahr des Betriebs festgelegt. Damit soll verhindert werden, dass bei einer weiteren Verzögerung der Gründung der gGmbH allein inflationsbedingt der Anteil steigt. Die Gesamtbetriebskosten der Gedenkstätte, sollte sie ihren Vollbetrieb einmal aufgenommen haben, werden derzeit mit 4,2 Millionen Euro jährlich kalkuliert. 

Die gemeinnützige Stiftung Stalag 326 unter Federführung des LWL soll Betreiber der künftigen Gedenkstätte von nationalem Rang werden. Dazu sind erhebliche Investitionen am Ort des ehemaligen Gefangenenlagers in Schloß Holte-Stukenbrock notwendig. Dazu zählen die Kosten für die Trennung der Gedenkstätte von der der dortigen Polizeischule, Sanierungskosten für die noch erhaltenen Gebäudeteile des Straflagers und Investitionen in neue Gebäudeteile der Gedenkstätte. An den Investitionskosten beteiligen sich der Bund und das Land NRW. Die Betriebskosten, um deren Höhe und Verteilung es Diskussionen in der Vergangenheit gab, teilen sich die Unterzeichner des Letter of Intent‘ nach einem festgelegten, politisch jeweils beschlossenen Schlüssel. 

Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)

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